Angestellteüberraschte Täter im Seniorenheim.
(ots) - Am Donnerstagnachmittag erhielt die Polizei
einen Einsatz zum Senioren- und Pflegeheim an der Fürstinnenstraße in
der Feldmark. Gegen 16:10 Uhr fiel einer 48-jährigen
Pflegedienstmitarbeiterin eine männliche Person auf, die das Zimmer
einer nicht anwesenden Bewohnerin aufsuchte. Zunächst ging sie davon
aus, dass es sich bei dem Mann um einen Angehörigen der Patientin
handeln würde. Misstrauisch näherte sie sich dennoch der Zimmertür
und hörte das Öffnen einer Schublade. Als sie den Unbekannten
daraufhin ansprach, versuchte dieser aus dem Zimmer zu flüchten. Der
48-Jährigen gelang es gemeinsam mit einem Mitarbeiter den Täter bis
zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Er rief jedoch seinem
Komplizen noch etwas zuzurufen, der daraufhin unerkannt aus dem
Pflegeheim flüchten konnte. Eine sofortige Fahndung nach ihm verlief
erfolglos. Bei dem Täter handelt es sich um einen 47-jährigen
drogenabhängigen Essener, der bereits in der Vergangenheit wegen
gleichgelagerter Delikte rechtskräftig verurteilt wurde. Die Beamten
nahmen ihn vorläufig fest und brachten ihn ins Gewahrsam. In seiner
Vernehmung gab er an, dass er sich in dem Pflegeheim nur nach einem
freien Platz für eine Verwandte umschauen wollte. Nach Rücksprache
mit der Justiz wurde er am heutigen Vormittag wieder entlassen.(S.D)
Rückfragen bitte an:
Pressestelle
Polizei Gelsenkirchen
Telefon: 0209/365 2010
E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen(at)polizei.nrw.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 13.06.2014 - 11:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1082122
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-GE
Stadt:
Gelsenkirchen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Angestellteüberraschte Täter im Seniorenheim."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Gelsenkirchen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).