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140617.2-Itzehoe: Verkehrsunfall nach Deutschland-Spiel

ID: 1083750

(ots) - Nach dem gestrigen WM-Sieg der deutschen
Fußballnationalmannschaft über Portugal (4:0) bildetet sich gegen 20
Uhr in der Lindenstraße im Bereich des Kreisverkehrs Adler ein
Autokorso, an dem sich auch eine 37-jährige Itzehoerin beteiligte.
Während sie ihren Pkw auf der Fahrbahn kreisen ließ, sprangen
plötzlich zwei Männer (38/Itzehoe, 24/Itzehoe) auf die Motorhaube des
Fahrzeuges.

Um die beiden Männer durch ein Bremsmanöver nicht zu gefährden,
ließ die Itzehoerin ihr Auto langsam weiterrollen. Als sie es dann
aber doch leicht abbremste, zog eine 66-jährige Pkw-Fahrerin aus
Itzehoe daraus den Schluss, sie könne nun von der Edendorfer Straße
aus ungehindert in den Kreisel einfahren. Nachdem die 37-Jährige -
ihr war offenbar die Sicht auf das weitere Verkehrsgeschehen durch
die beiden auf der Motorhaube sitzenden Männer genommen - dann aber
doch weiterrollte, berührten sich daraufhin die Fahrzeuge der beiden
Itzehoerinnen. Das Auto der 66-Jährigen hatte im Augenblick des
Anstoßes bereits wieder gestanden.

Um Haftungsfragen zu klären fuhren beide in den nahen Liethberg
und hielten dort an. Während die Personalien ausgetauscht wurden,
stellte die 66-Jährige fest, dass ihre Unfallgegnerin nach Alkohol
roch.

Die herbeigerufene Polizei registrierte bei der 37-Jährigen eine
Atemalkoholkonzentration von 0,52 Promille. Nach Sachvortrag der
Polizei ordnete ein Richter vom Amtsgericht Itzehoe die
Blutprobenentnahme an. Der Führerschein wurde nicht beschlagnahmt,
der Fahrerin droht aber ein befristetes Fahrverbot.

Im Zusammenhang mit dem Unfallgeschehen ermittelt die Polizei
gegen die 37-Jährige in strafrechtlicher Hinsicht wegen Gefährdung
des Straßenverkehrs infolge Genusses alkoholischer Getränke (§ 315 c
StGB) und gegen die 66-Jährige wegen Verstoßes gegen




straßenverkehrsrechtliche Vorschriften (§ 8 StVO - Vorfahrt).
Ermittelt wird auch gegen die beiden Männer, die auf die Motorhaube
vom Fahrzeug der 37-Jährigen gesprungen waren, und zwar wegen
Verstoßes gegen Paragraph 142 Strafgesetzbuch: Als Unfallbeteiligte
hätten sie den Unfallort nicht unerlaubt verlassen dürfen.

Der Gesamtschaden an beiden am Unfall beteiligten Fahrzeugen
beziffert sich nach Schätzungen auf rund 400 Euro.

Die Ermittlungen dauern an.

Hermann Schwichtenberg




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Polizeidirektion Itzehoe
Stabsstelle/Öffentlichkeitsarbeit
Große Paaschburg 66, 25524 Itzehoe
Telefon: +49 (0) 4821 / 602 2010
Mobil: +49 (0) 171 337 53 56
E-Mail: pressestelle.itzehoe(at)polizei.landsh.de


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Datum: 17.06.2014 - 12:02 Uhr
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