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NRW für mehr Bürgernähe und mehr Selbstkontrolle der Verwaltung - Landesregierung stärkt Widerspruchsverfahren

ID: 1083975

(ots) - Mehr Bürgernähe und mehr Selbstkontrolle der
Verwaltung ist das Ziel eines Gesetzentwurfs, den die Landesregierung
in ihrer heutigen Kabinettsitzung auf den Weg gebracht hat. NRW will
das behördliche Widerspruchsverfahren dort wiedereinführen, wo es für
die Menschen von besonderem Interesse ist. "Wir wollen den
individuellen Rechtsschutz stärken und das Widerspruchsverfahren in
erster Linie dort wieder einführen, wo die Aussetzung zu Nachteilen
für die Bürger geführt hat", erklärte Innenminister Ralf Jäger heute
in Düsseldorf. "In einigen Bereichen bietet das Widerspruchsverfahren
eine effektive und kostengünstige Möglichkeit,
Verwaltungsentscheidungen zu überprüfen."

Im Blick hat die Landesregierung dabei insbesondere
Verwaltungsbereiche mit verfahrensrechtlichen Besonderheiten und
Bereiche von sozialer Prägung. Hierzu gehören das Kinder- und
Jugendhilferecht sowie das Wohngeldrecht. "Bei Antragstellern auf
Wohngeld handelt es sich um einkommensschwächere Menschen, die auf
eine zügige Entscheidung angewiesen sind", erklärte Jäger. "Sie sind
regelmäßig nicht in der Lage, langwierige verwaltungsgerichtliche
Prozesse durchzustehen." Gleiches gelte für das
Unterhaltsvorschussgesetz, von dem weit überwiegend Alleinerziehende
betroffen sind, die über kein oder nur ein geringes Einkommen
verfügen. "Für all diese Menschen stellt der Gang zum
Verwaltungsgericht eine hohe Hürde dar", erklärte Jäger. "Vor allem
das mit einem Prozess verbundene Kostenrisiko wirkt abschreckend. Das
Widerspruchsverfahren bietet in diesen Fällen eine bürgernahe,
kostengünstige Korrekturmöglichkeit." In den sozial geprägten
Bereichen hat das behördliche Widerspruchsverfahren zudem eine
wichtige Filterfunktion gegenüber den Verwaltungsgerichten. "Oftmals
erfordern diese Rechtsstreitigkeiten keine vertiefte juristische




Prüfung. Sie lassen sich vielmehr durch ein erörterndes Gespräch mit
den Betroffenen klären", erläuterte der Minister. Dies könne
innerhalb eines Widerspruchsverfahrens effektiver und kostengünstiger
geleistet werden, als in einem Prozess vor dem Verwaltungsgericht.

Die NRW-Landesregierung setzt künftig auch auf mehr
Selbstkontrolle der Verwaltung im Kommunalabgabenrecht. "Hier handelt
es sich regelmäßig um fehleranfällige Massenverfahren", sagte Jäger.
"Das Widerspruchsverfahren bietet hier eine effektive Möglichkeit zur
Berichtigung. Dies entspricht dem Gedanken bürgernahen Rechtsschutzes
und entlastet die Verwaltungsgerichte", erläuterte der Minister. Die
Wiedereinführung in den Bereichen des Kommunalabgabenrechts und der
von den Gemeinden zu erhebenden Realsteuern erfolgt ab dem 01. Januar
2016. So können sich die Kommunen auf die Gesetzesänderung
vorbereiten. Jäger sprach sich dafür aus, die Einführung des
Widerspruchsverfahrens im Bereich der Kommunalabgaben im Landtag
intensiv zu diskutieren. Die Positionen der Kommunalen
Spitzenverbände seien dazu teilweise sehr unterschiedlich. Der
Städtetag NRW habe noch keine abschließende Stellungnahme abgegeben.

Mit der partiellen Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens
nimmt die rot-grüne Landesregierung wichtige Anpassungen an einer
Entscheidung der schwarz-gelben Regierung aus dem Jahr 2007 vor.
Diese hatte das zweite Bürokratieabbaugesetz auf den Weg gebracht,
mit dem das Widerspruchsverfahren weitestgehend abgeschafft worden
war.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Kommunales
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Telefon: 0211/871-2300
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Datum: 17.06.2014 - 15:06 Uhr
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