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Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Westhessen: Apell des Polizeipräsidiums Westhessen zum Thema Autocorsos

ID: 1085164

(ots) - (ho)Viele Fußballfans in Wiesbaden und im
Rheingau-Taunus-Kreis werden auch morgen wieder mit unserer
Nationalmannschaft mitfiebern und bei so manchem Public-Viewing
feiern. Sollte die Deutsche Nationalmannschaft auch das kommende
Spiel gewinnen, wird die Freude erneut riesengroß sein und in so
manchem Autocorso ihren Verlauf nehmen. Auch wenn die Polizei dabei
über das ein oder andere Bagatelldelikt hinwegsehen kann, gilt im
Straßenverkehr das Prinzip der Vorsicht und der Rücksichtnahme. Ein
spontan ablaufender Autocorso unterliegt zwar nicht der
Erlaubnispflicht, aber folgendes ist zu beachten:

-in einem Fahrzeug dürfen nicht mehr Personen befördert werden,
als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind.
Die Gurte müssen benutzt werden, seitliches aus dem Fahrzeug lehnen
ist gefährlich, insbesondere wenn Alkohol im Blut ist. Beförderungen
auf Motorhauben, Ladeflächen etc. sind nicht erlaubt und können
lebensgefährliche Folgen haben.

-für den Fahrzeugführer gilt die 0,5 Promille-Grenze. Stellt die
Polizei Ausfallerscheinungen fest, reichen auch schon 0,3 Promille,
um den Führerschein zu verlieren. Die Insassen müssen zwar nicht
nüchtern sein, aber der Fahrer muss dafür Sorge tragen, dass Sicht
und Gehör nicht durch die Besetzung des Fahrzeuges beeinträchtigt
werden.

-Zeigen Sie Flagge - aber nicht in unbegrenztem Maße.
Grundsätzlich darf kein Gegenstand nach hinten weiter als einen Meter
über das Fahrzeug hinausragen. Nach vorne ist ein Überstand nicht
zulässig. Seitlich aus dem Auto ragende Stangen müssen deutlich
sichtbar sein und eine Fahrzeugbreite von 2,55m darf nicht
überschritten werden. Bei Dunkelheit darf nichts mehr über die
Fahrzeugumrisse hinausragen. Auch hier ist der Fahrzeugführer für die
Folgen eventueller Unfälle verantwortlich!





-Das Überfahren z.B. von Stoppschildern oder Rotlicht zeigenden
Ampelanlagen birgt erhebliche Unfallrisiken und wird generell
geahndet.

Auch der Polizei ist bewusst: Autocorsos machen Spaß - zumindest
denjenigen, die sie veranstalten. Dementsprechend wird die Polizei
insbesondere während der WM kein Spielverderber sein. Aber jedem
Teilnehmer muss bewusst sein, dass er sich in einer "rechtlichen
Grauzone" bewegt. Die Polizistinnen und Polizisten des
Polizeipräsidiums Westhessen sind gehalten, bei kommenden Autocorsos
genau hinzuschauen und nach Augenmaß zu handeln. Bei groben Verstößen
und Gefährdungen werden die Beamtinnen und Beamten konsequent
einschreiten. Bleibt am Schluss noch der Apell der Polizei an die
Autofahrerinnen und Autofahrer verantwortungsbewusst zu handeln,
damit aus dem Fußballfest kein Trauerspiel wird!




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden
Konrad-Adenauer-Ring 51
65187 Wiesbaden
Pressestelle
Telefon: (0611) 345-1042
E-Mail: pressestelle.ppwh(at)polizei.hessen.de


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Datum: 20.06.2014 - 10:56 Uhr
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