ProSOS

ProSOS - Portal fuer Sicherheit, Rettung und Schutz

 

Haftstrafe nach Widerstand im Fanzug Ingolstadt - München vom 14. Februar

Amtsgerichte verhängen Strafen

ID: 1092149

(ots) - Sechs Monate - ohne Bewährung - lautete der
Richterspruch im Amtsgericht Pfaffenhofen am 1. Juli wegen eines
Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit zwei Fällen
der vorsätzlichen und versuchten Körperverletzung gegen einen
23-jährigen Münchner. Zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro wurde ein
21-jähriger Münchner bereits im Mai vom Amtsgericht Dachau
verurteilt, der einen Beamten beleidigte und diesen an
Videoaufzeichnungen hinderte.

Beide aus der Ultraszene stammende Fans des TSV München von 1860
befanden sich am 14. Februar zusammen mit rund 600 anderen Anhängern
des Zweitligisten im RB 59107 auf dem Heimweg von der Auswärtspartie
der "Löwen" in Ingolstadt.

Zugbegleitkräfte der Bundespolizei nahmen gegen 21:45 Uhr im
oberen Wagen des Doppelstockwaggons, etwa auf Höhe Rohrbach,
Rauchgeruch wahr. Bei der Abklärung, woher dieser kam, stellte sich
ein 23-Jähriger einem Uniformierten entgegen. Zunächst versuchte er,
an Ausrüstungsgegenstände (darunter Holster und Pistole) des
Bundespolizisten zu greifen, dann versetzte er dem Bundespolizisten
einen Schlag gegen die Brust sowie einen weiteren in Bauchhöhe gegen
den Körper. Bei der Identitätsfeststellung leistete er Widerstand und
versuchte dabei gegen den Kopf eines Beamten zu schlagen, der jedoch
ausweichen konnte.

Für dieses Verhalten wurde der 23-jährige, mehrfach einschlägig
wegen Delikten im Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen
Vorbestrafte, nunmehr verurteilt: sechs Monate - ohne Bewährung. Das
Urteil des AG Pfaffenhofen (24 Js 536414) ist noch nicht
rechtskräftig. Der Richter nahm dem Sendlinger nicht ab, dass er
aufgrund starker Alkoholisierung nichts mitbekommen hatte. Er verwies
in der Urteilsbegründung darauf, dass der 23-jährige Angeklagte aus
den zahlreichen vorangegangenen Verhandlungen wegen Widerstands- und




Körperverletzungsdelikten offensichtlich nichts gelernt hatte.

Waren zunächst mehrere Jugendarreste ausgesprochen worden, wurde
der 23-Jährige im Januar in Hamburg erstmals zu einer Geldstrafe in
Höhe von 800 Euro verurteilt. Bei der Auswärtspartie des TSV 1860
gegen St. Pauli hatte er gegenüber einem Polizeibeamten Widerstand
geleistet. Nur wenige Wochen danach kam es zu den Vorfällen in
Rohrbach und Petershausen, weswegen er nun erneut vor Gericht stand.
Verwundert zeigte sich der Richter, dass der Angeklagte überhaupt in
Ingolstadt war. Der Sendlinger hatte ein Stadionverbot und konnte die
Partie deswegen nur in einer Ingolstädter Gaststätte verfolgen.
Aufgrund der einschlägigen Vorstrafen, und weil auch die Geldstrafe
aus dem Hamburger Verfahren keinerlei Verhaltensänderung folgen lies,
war eine erneute Geldstrafe für den Angeklagten, der über kein
eigenes Einkommen verfügt, nicht mehr ausreichend. Auch aus Gründen
der Generalprävention, wie der Staatsanwalt in seinem Plädoyer
ausführte. Er ließ erkennen, dass Fußball-Randale ein Ausmaß
angenommen hat, dass so nicht mehr hingenommen werden könne und
spürbare Folgen nach sich ziehen müsse.

In dem zweiten Fall urteilte das Amtsgericht Dachau (1 Cs 14 Js
11882/14) aufgrund eines Vorfalles im Zug beim Halt in Petershausen.
Ein 21-Jähriger hatte zusammen mit zwei anderen einen Dokumentations-
und Beweissicherungstrupp der Bundespolizei daran gehindert,
Straftaten per Videoaufzeichnung aufzuzeichnen. Die drei stellten
sich den Uniformierten, die aufgrund der Gewalttätigkeiten in und am
Zug den Standort wechselten, in den Weg. Der 21-Jährige aus Pasing
zeigte einem Beamten zusätzlich den "Scheibenwischer". Das Gericht
verurteilte ihn wegen Beleidigung in Tatmehrheit mit Widerstand in
drei tateinheitlichen Fällen zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro. Nach
den Vorfällen im Fußball-Fanreiseverkehr von Ingolstadt nach München
vom 14. Februar hatte die Bundespolizeiinspektion München bei
verschiedenen Staatsanwaltschaften gegen insgesamt 14 Personen
Strafanzeigen wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte,
Körperverletzung, Sachbeschädigung und Beleidigung gestellt.




Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Arnulfstraße 1 a - 80335 München
Telefon: 089 515 550 215
E-Mail: bpoli.muenchen.oea(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Der
räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing
und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis
München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg,
Fürstenfeldbruck, Starnberg, Erding und Freising. Sie finden uns im
Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26.
Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 111 zu
erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
oben genannter Kontaktadresse.


Themen in diesem Fachartikel:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden   Belm: Einbruch in Wohnhaus  Unsere Radarmessstellen für den 04.07.2014
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.07.2014 - 12:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1092149
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
Stadt:

Pfaffenhofen



Kategorie:

Polizeimeldungen



Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Der Fachartikel mit dem Titel:
" Haftstrafe nach Widerstand im Fanzug Ingolstadt - München vom 14. Februar

Amtsgerichte verhängen Strafen
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundespolizeidirektion M (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundespolizeidirektion M