Schwarzfahrer mit Diebesgut erwischt
(ots) - SR/ Bielefeld Mitte - Zwei algerische
Asylbewerber wurden am Montag, 07.07.2014, beim Schwarzfahren
erwischt, woraufhin bei der Kontrolle der Beiden Diebesgut aus
Ladendiebstählen aufgefunden wurde. Gegen 18.45 Uhr wurden die beiden
24 und 26 Jahre alten Männer in einer Stadtbahnlinie ohne Fahrscheine
angetroffen und der Polizei übergeben. Die Polizei fand in dem
mitgeführten Rucksack des 24-Jährigen Diebesgut in Form von mehreren
originalverpackten Parfums, Zigarettenpackungen und mit
Preisetiketten versehenen Handtüchern. Auf Hinweis eines
Fahrscheinprüfers wurde in der Stadtbahn ein weiterer Rucksack
aufgefunden, den der 26-Jährige offensichtlich bewusst in der Bahn
zurück ließ, damit dieser ihm nicht zugeordnet werden konnte. Es
handelte sich dabei um einen Rucksack, der als Diebestasche
präpariert war, um Sicherheitssysteme zu umgehen. Nach den
polizeilichen Maßnahmen wurden die Männer entlassen. Die beiden
Rucksäcke und das Diebesgut im Gesamtwert von über 300,- Euro wurden
sichergestellt. Gegen die beiden Männer wurde Strafanzeige erstattet.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3022
Friedhelm Burchard (FB), Tel. 0521/545-3023
Fax: 0521/545-3025
E-Mail: pressestelle.bielefeld(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/bielefeld
Außerhalb der Bürodienstzeit: Leitstelle, Tel. 0521/545-0
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.07.2014 - 12:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1094656
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-BI
Stadt:
Bielefeld
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Schwarzfahrer mit Diebesgut erwischt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Bielefeld (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).