14-Jähriger mit 1,63 Promille Atemalkohol auf Rummel in Kirchdorf
(ots) - Am Mittwoch wurde ein Funkwagen der Wismarer
Polizei gegen 23:15 Uhr zur Unterstützung einer
Rettungswagenbesatzung bei der Personalienfeststellung gerufen. Zuvor
hatte ein Hinweisgeber die Rettungskräfte zu dem betrunkenen
Jugendlichen auf den Rummel in Kirchdorf auf der Insel Poel
alarmiert. Beim Eintreffen des Rettungswagens in der Notaufnahme des
Sana-Hanse-Klinikums hatten die Eltern bereits Kontakt mit der
Wagenbesatzung und die Personalien des 14-Jährigen waren bekannt.
Eine Überprüfung des Atemalkoholwertes ergab 1,63 Promille. Der
Jugendliche konnte zum Sachverhalt durch seine Alkoholisierung keine
Angaben machen. Die Polizei fertigte einen Tätigkeitsbericht. Der § 9
des Jugendschutzgesetzes regelt die Abgabe alkoholischer Getränke an
Jugendliche. So dürfen u.a. Branntwein und branntweinhaltige Getränke
nicht an Jugendliche abgegeben, aber auch der Verzehr nicht gestattet
werden. Andere alkoholische Getränke dürfen an Kinder und Jugendliche
unter 16 Jahre nicht abgegeben werden. Auch der Verzehr ist nicht
gestattet. Hier gilt jedoch die Ausnahme der Begleitung einer
personensorgeberechtigten Person. Auf öffentlichen Veranstaltungen
sind in den Sommermonaten oftmals zum Teil stark alkoholisierte
Jugendliche zu beobachten. Es sollte nicht weggesehen werden. Zur
Unterstützung kann sich jederzeit an die Polizei gewandt werden.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Wismar
André Falke
Telefon: 03841/203-304
E-Mail: pi-wismar(at)t-online.de
http://www.polizei.mvnet.de
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Datum: 17.07.2014 - 11:09 Uhr
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