Urteil: Verwaltungsgericht bestätigt Entfernung eines Beamten aus dem Dienst
(ots) - Die Entfernung des Polizeihauptkommissars Wolfgang
Palm aus dem Beamtenverhältnis ist rechtens. Das hat die 2.
Landesdisziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf jetzt
entschieden. Damit teilt die Kammer die Auffassung der Aachener
Behörde.
Die sah einen Verstoß gegen das Beamtengesetz wegen dessen
Eigenschaft als Kreis- und stellvertretender Landesvorsitzender der
Partei Pro NRW und wegen seines damit verbundenen Auftretens in der
Öffentlichkeit. Die Behörde suspendierte ihn darauf hin. Dagegen
hatte der Beamte geklagt.
In seiner Urteilsbegründung stellt das Gericht heraus, dass der
Beamte sich nicht von der Partei Pro NRW distanziert habe obwohl der
Verfassungsschutzbericht die Partei als "verfassungsfeindliche
Bestrebung" gekennzeichnet habe. Der Beamte habe "billigend in Kauf
genommen, leitende Funktionen in einer mit überwiegender
Wahrscheinlichkeit verfassungsfeindlichen Partei auszuüben." Weiter
heißt es "solange eine Partei keine Abwehr von ihrer von der
Verfassung nicht zu vereinbarenden Zielsetzung vollzieht, verbietet
es die politische Treuepflicht einem Beamten, sich in einer solchen
Partei aktiv zu betätigen."
Gegen das Urteil kann noch Rechtsmittel eingelegt werden.
--Paul Kemen--
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Datum: 17.07.2014 - 14:05 Uhr
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