140717.4-Meldorf: Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Mit einem Mofa war ein 27 Jahre alter
Mann aus Meldorf am Montagvormittag im Paul-Kock-Weg unterwegs. Dort
kam er einer Polizeistreife entgegen - unvorschriftsmäßig auf dem
Geh- und Radweg. Das wusste er auch, denn als er die Polizei
erkannte, bremste er ab und wendete.
Das kam den Polizisten verdächtig vor, und deshalb kontrollierten
sie ihn auch.
Im Zuge der dienstlichen Handlung stellte sich heraus, dass der
Fahrer niemals eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen Führerschein
besessen hatte. Juristisch ausgedrückt heißt sein Verhalten: Fahren
ohne Fahrerlaubnis, eine Straftat nach dem Straßenverkehrsgesetz (§
21 StVG).
Dass seine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr als Fahrer
eines Kraftrades rechtswidrig mit dem Hintergrund der Strafbarkeit
hätte sein können, davon sei er nicht ausgegangen. Nun weiß er es
aber und auch, dass die Vorschriften auch für eine Probefahrten
gelten - die will er nämlich "für den Halter" gemacht haben.
Die Ermittlungen dauern an.
Hermann Schwichtenberg
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Datum: 17.07.2014 - 14:36 Uhr
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