Flensburg - 31-jähriger Betrüger in Haft: Smartphones online warenlos verkauft
(ots) - Beamte vom K8 der Bezirkskriminalinspektion
Flensburg konnten nach mehrwöchigen Ermittlungen einen 31-jährigen
Flensburger wegen mehrfachen und gewerbsmäßigen Betruges stellen, ihn
festnehmen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft beim Amtsgericht
vorführen, wo Haftbefehl erlassen wurde:
Der Flensburger war bereits im Januar 2014 wegen Betruges zu einer
Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dem Beschuldigten wird nun
vorgeworfen, gleich im Anschluss an die ausgesprochene
Bewährungsstrafe weitere Betrugstaten begangen zu haben. Er hatte
über das Internet diverse Smartphones im Werte von mehreren hundert
Euro zum Kauf angeboten, ohne im Besitz dieser Geräte zu sein.
Nachdem die Käufer den Kaufpreis auf sein Konto überwiesen hatten,
blieb die Ware aus - er lieferte nicht.
Zusätzlich bot der 31-jährige Tatverdächtige im Juni 2014 einem
Händler aus Ostholstein 20 Smartphones zum Kauf an. Die Geräte
sollten in Flensburg übergeben werden. Durch "geschicktes" Verhandeln
gelang es dem Tatverdächtigen, den Händler dazu zu veranlassen, dass
dieser fast 10.000,- EUR in bar als Vorauszahlung übergab.
Anschließend verschwand er. Der Händler kannte von ihm bei der
Anzeigenerstattung lediglich den Spitznamen und hatte ein Foto.
Der betrogene Händler erstattete Anzeige. Einem Ermittler der
Kriminalpolizei Flensburg war die Person auf dem Foto bekannt, so
dass der 31jährige schnell identifiziert werden konnte. Die
Staatsanwaltschaft Flensburg beantragte gegen den Beschuldigten wegen
mehrfachen Betruges Untersuchungshaft.
Nach der Festnahme legte der Flensburger ein Geständnis ab. Das
Geld hatte er bereits ausgegeben.
Bei der gerichtlichen Vorführung ordnete das Amtsgericht Flensburg
gegen den 31jährigen Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr an.
Bei der Bezirkskriminalinspektion Flensburg ist das Kommissariat 8
unter anderem für die Bearbeitung von Betrugsdelikten zuständig. Dort
ist bekannt, dass es im Zusammenhang mit privaten Verkäufen von
Smartphones immer wieder zu Strafverfahren kommt, da zum Teil die
Geräte nach Vorauszahlung nicht geliefert werden oder die gelieferten
Geräte bereits durch Betrugs- oder andere strafbare Handlungen
erlangt wurden und deshalb günstiger angeboten werden können.
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Datum: 17.07.2014 - 15:52 Uhr
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