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--- Sonderkontrolle Lkw, Sprinter und landwirtschaftliche Fahrzeuge im Landkreis - Hohe Beanstandungsquote ---

ID: 1100246

(ots) -

Im Rahmen eines Sondereinsatzes der Verfügungseinheit der PI
Diepholz, zuständig für die spezialisierte Verkehrsüberwachung, wurde
vom 14.07.14 bis 17.07.14 eine Schwerpunktkontrolle des gewerblichen
Güterverkehrs durchgeführt.

Zum Einsatz kamen insgesamt 8 Beamte der Polizei Diepholz und 2
Beamte des Zoll Lohne. Der Zoll Lohne wurde zur Ermittlung und
Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und der damit verbundenen
Verstöße im Bereich des Sozialleistungsbetrug eingesetzt.

Anlass war die in diesem Jahr bereits festgestellte hohe
Beantstandungsquote bei bereits durchgeführten kleineren Kontrolle.
Bei diesen ergab sich eine Beantandungsquote von 70 %!

Im Rahmen der Sonderkontrolle wurden insgesamt 197 Lkw,
landwirtschaftliche Fahrzeuge und Fahrzeuge der "Sprinterklasse"
überprüft. Dieses erfolgte an vorher festgelegten Kontrollstellen an
den Bundesstraßen im Bereich der PI Diepholz.

Auch bei dieser Kontrolle wurde eine hohe Beanstandungsquote
festgestellt. Insgesamt wurden 100 Fahrzeuge beanstandet, davon 3
Fahrzeuge mit geladenem Gefahrgut.

Insgesamt wurden mehr als 50 % der Fahrzeuge beanstandet. Die
meisten Beanstandungen wurden im Bereich der Sozialvorschriften
festgestellt, aber auch schwerwiegende Mängel im Bereich der
Fahrzeugtechnik konnten vorgefunden werden. Diese wurden durch
technisch ausgebildetes Personal an der Kontrollstelle festgestellt.
Die technischen Mängel waren zum Teil so erheblich, dass die
Weiterfahrt untersagt werden musste, in einem Fall wurde ein Anhänger
nach Vorführung bei einem Gutachter aus dem Verkehr gezogen, da eine
Instandsetzung so nicht möglich war.

Auch durch den Zoll wurden div. Verstöße festgestellt. Hier wurden
insgesamt 59 Arbeitnehmer und 49 Arbeitgeber überprüft. Bei dieser
Überprüfung kam es durch Abgleich der Daten und der Angaben der




kontrollierten Arbeitnehmern zu folgenden Verdachtsmomenten 6 x
Betrug/Leistungsbetrug, aber auch Verstöße gegen die Meldepflicht,
Mindestlohnzahlung und Vorenthalten von Arbeitsentgelten. Diese
Vorgänge werden durch die FKS (Zoll) Lohne weiterbearbeitet.

Sachverhalte:

1.) In den mitgelieferten Bildern ist ein LKW mit Anhänger zum
Transport von Fahrzeugen zu sehen. Bei diesem wurden erheblich Mängel
im Bereich Fahrzeugtechnik und Ladungssicherung festgestellt. Auf
einem der Bilder ist ein selbst angebrachter nicht richtig
verschraubter Zurrpunkt für die Ladung zu sehen. Dieser soll den
Gurt, der die Ladung halten soll, aufnehmen. Dieses ist nur mit
vorgegebenen Zurrpunkten und nicht mit selbst angebrachten und dann
nicht richtig verschraubten Zurrpunkten möglich. Des weiteren war die
Handfeststellbremse nicht vorhanden. Hinzu kam noch eine dauernde
Geschwindigkeitsüberschreitung.

2.) Ein Trecker mit Anhänger wurde ebenfalls im Rahmen der
Kontrolle auf Grund seiner technischen Mängel beanstandet und später
bei einer Nachuntersuchung durch einen Sachverständigen des TÜV für
verkehrsunsicher erklärt. Durch den Sachverständigen wurden die
Mängel, die wir vor Ort festgestellt hatten, bestätigt. Es gab
erhebliche Durchrostungen am Rahmen. Auch war die Bremsleistung an
der Vorderachse des Anhängers zu gering, an der Hinterachse war keine
Bremsleistung vorhanden. Weitere Mängel gab es im Bereich der Ladung.
Es waren Säcke mit Gefahrgut geladen. Diese waren ohne Sicherung
geladen worden.

3.) Auch bei den Gewichten gab es Beanstandungen. So war ein LKW
mit einem zulässigen Gewicht von 7,49 Tonnen mit einem tatsächlichen
Gewicht von 11 Tonnen unterwegs. Ihm wurde die Weiterfahrt untersagt.
Erst nachdem er vor Ort 3,5 Tonnen seiner geladenen Gerüstteile
abgeladen hatte, konnte er seine Fahrt fortsetzen.

4.) Ein Beispiel für die erheblichen Verstöße gegen
Sozialvorschriften: Eine 38 jährige Fahrerin aus Blankenburg im Harz
war mit ihrem Lkw auf dem Weg nach Bremerhaven. Beim Auslesen des
Kontrollgerätes wurde eine dauernde Geschwindigkeitsüberschreitung
festgestellt. Des weiteren wurde durch die Fahrerin beim Erreichen
der maximal erlaubten täglichen Lenkzeit das Gerät so geschaltet,
dass keine Aufzeichnungen mehr vorgenommen wurden.

5.) Auch im Bereich der Genehmigungen gab es Beanstandungen. So
war ein LKW mit Anhänger und aufgeladenem Bagger von einer Baustelle
zu seinem Betriebshof unterwegs. Für diese Fahrt wäre eine Erlaubnis
für die Überlänge und Überbreite sowie für das Gesamtgewicht von
insgesamt 53,500 Tonnen erforderlich gewesen. Eine solche Erlaubnis
war nicht erteilt worden. Somit war der Transport nicht zulässig.




Rückfragen bitte an:
Thomas Gissing
Polizeiinspektion Diepholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: 05441 / 971-0 (Durchwahl -104)
Mobil: 0152/09480109
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Datum: 18.07.2014 - 13:04 Uhr
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