140718.8-Kellinghusen: Fahren ohne Fahrerlaubnis
(ots) - Mittwochabend benutzte ein 15-Jähriger aus
dem Großraum Kellinghusen die Straße An der Stör auf einem
Kleikraftrad. Dabei drückte er so sehr auf die Tube, dass das die
Aufmerksamkeit der Polizei erwecken musste - und die ahnte bereits
beim Hinterherfahren, dass mit dem Fahrzeug und dem Fahrer etwas
nicht in Ordnung sein kann. Zunächst registrierte der Schüler die
Beamten nicht, als er Notiz von ihnen nahm, wurde er merklich
langsamer. Zu spät.
Im Zuge der anschließenden Kontrolle stellte sich das Manko
heraus: Die Maschine war frisiert und konnte deutlich schneller als
25 km/h fahren, und der Fahrer ist lediglich im Besitz einer
Mofa-Prüfbescheinigung, mit der er Krafträder fahren darf, die
bauartbedingt nicht mehr als 25 km/h auf die Fahrbahn bringen.
Für den 15-Jährigen hat das strafrechtliche Folgen: Die Polizei
hat eine Anzeige gegen ihn wegen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" (§ 21
StVG) auf den Weg gebracht. Zudem wurde ein Kontrollberichtsverfahren
zur Drosselung des Rollers eingeleitet - die Kosten für die
erforderlichen Maßnahmen trägt der Beschuldigte. Zudem erhielt die
Führerscheinstelle schriftlichen Bescheid zum Sachverhalt, und die
Beamten setzten sich mit den Erziehungsberechtigten des Jungen in
Verbindung.
Hermann Schwichtenberg
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Datum: 18.07.2014 - 15:51 Uhr
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