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NRW verbietet Symbole krimineller Rockerbanden im Internet- Innenminister Jäger: Polizei erhöht den Kontroll- und Ermittlungsdruck

ID: 1102040

(ots) - NRW geht entschlossen gegen die Symbole der
kriminellen Rockerbanden Hells Angels und Bandidos auch im Internet
vor. "Bei der Bekämpfung der Rockerkriminalität nutzt die NRW-Polizei
konsequent alle ihr rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten.
Wir dulden keinen rechtsfreien Raum. Auch nicht im Internet", sagte
Innenminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf. Das Tragen und Zeigen
des roten Schriftzuges "Hells Angels" und des Symbols des behelmten
Totenschädels mit Engelsflügeln sowie des rot-goldenen Schriftzuges
Bandidos und des sogenannten Fat Mexican wird ab sofort
strafrechtlich verfolgt. Die Symbole müssen auf den Internetseiten
gelöscht oder die Seiten abgeschaltet werden. "Es trifft die Rocker
besonders hart, wenn sie sich nicht mehr martialisch in der
Öffentlichkeit präsentieren und für sich werben können", machte der
Innenminister deutlich.

NRW erhöht damit den Ermittlungs- und Fahndungsdruck auf die
kriminelle Rockerszene. "Für uns gilt weiterhin eine
Null-Toleranz-Strategie. Wir treten damit den Provokationen und
Machtdemonstrationen dieser Banden entgegen. Das trügerische Bild von
Motorradromantik hat den Blick auf die verbrecherische Realität
verklärt", betonte Jäger.

Grundlage für den entsprechenden Erlass des Innenministeriums an
die Polizeibehörden ist ein Urteil des Oberlandesgerichtes Hamburg
vom 7. April 2014. Darin hat das OLG festgestellt, dass das
öffentliche Verwenden definierter Kennzeichen der Rockergruppierung
"Hells Angels" auch dann als verboten anzusehen ist, wenn diese
Kennzeichen mit einem Ortszusatz versehen sind, der sich auf einen
bislang nicht verbotenen Ortsverband ("Charter") bezieht.
Entscheidend sei allein die Übereinstimmung mit den Kennzeichen des
verbotenen "Hells Angels Motor Club e.V.". Orts- oder sonstige
Namenszusätze, die das verbotene Kennzeichen ggf. ergänzen, seien




somit unbeachtlich. Dieser Rechtsauffassung hatte sich nach den
Staatsanwaltschaften Düsseldorf, Köln und Bonn zuletzt die
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf angeschlossen. Entsprechendes
gilt auch für die Kennzeichen der "Bandidos".




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Kommunales
Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales
Telefon: 0211/871-2300
Fax: 0211/871-2500
E-Mail: pressestelle(at)im.nrw.de
http://www.im.nrw.de


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Datum: 22.07.2014 - 12:58 Uhr
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Ansprechpartner: Innenministerium NRW
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Düsseldorf



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