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Polizei setzt Verbot am Rockerclubhaus um

ID: 1102397

(ots) - In Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft hat die
Polizei inzwischen ein Strafverfahren gegen die Verantwortlichen des
Rockerclubs an der Charlottenstraße wegen eines Verstoßes nach § 9
i.V.m § 20 des Vereinsgesetzes eingeleitet. Auf Veranlassung der
Polizei sind die verbotenen Symbole am Vereinsheim unkenntlich
gemacht worden. Polizeipräsidentin Elke Bartels begrüßte die
Rechtsauffassung der STA: "Wir gehen gemeinsam konsequent mit allen
rechtlichen Möglichkeiten gegen die Rockergruppierungen in Duisburg
vor und dulden weder ihr martialisches Auftreten noch Provokationen
oder Machtdemonstrationen!"




Rückfragen bitte an:

Polizei Duisburg
- Pressestelle -
Polizeipräsidium Duisburg
Telefon: 0203/2801046
Fax: 0203/2801049




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Datum: 23.07.2014 - 10:04 Uhr
Sprache: Deutsch
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