140723.6-Itzehoe: Fahren ohne Fahrerlaubnis - Beschuldigter erinnerte sich erst wieder in Gegenwart der Polizei daran, keinen Führerschein mehr zu haben
(ots) - Zum Glück gibt es ja noch die Polizei,
denn erst ihre Anwesenheit löste bei einem 38-Jährigen aus
Glückstadt, will man ihm denn glauben, die Vergesslichkeit im
Zusammenhang mit seinem längst abgegebenen Führerschein.
Ausschlaggebend für die Beseitigung seiner Erinnerungslücke war
die Streifenfahrt zweier Itzehoer Polizisten, die im Bereich der
Gasstraße feststellten, dass der Elbstädter am Steuer eines Pkw
nicht angeschnallt war. Sie fuhren ihm hinterher und hielten ihn an.
Den Fahrzeugschein legte er sofort vor, den Führerschein habe er
aber gerade nicht bei sich. Doch wo war das Dokument? Da konnten die
Polizisten helfen: Ihre weiterführenden Ermittlungen ergaben, dass
gegen den Fahrer ein rechtskräftiges Fahrverbot bis zum 15. August
dieses Jahres besteht. Mit dem Wissen der Beamten konfrontiert, gab
der 38-Jährige an, sich nun zu erinnern: "Oh, stimmt, den habe ich ja
abgegeben."
Damit sich ein eventuell neuer Erinnerungsverzug nicht nachteilig
für den Glückstädter auswirkt, stellten die Beamten die
Fahrzeugschlüssel "zur Verhinderung weiterer Straftaten sicher" und
hinterlegten sie beim Polizeirevier Itzehoe.
Die Ermittlungen in Sachen "Fahren ohne Fahrerlaubnis" (§ 21 StVG)
dauern an.
Hermann Schwichtenberg
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Datum: 23.07.2014 - 14:58 Uhr
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