Polizei Helmstedt reagiert auf starken Anstieg der Fahrradunfälle
(ots) - Helmstedt, 25.07.14
Die Polizei Helmstedt beobachtet mit Sorge, dass nach der
Verkehrsanalyse im Landkreis Helmstedt seit Jahresbeginn die Unfälle
mit Beteiligung von Fahrradfahrern auf 35 Verkehrsunfälle gestiegen
sind. "Dies macht eine Steigerung um 52 Prozent zum
Vergleichszeitraum des Vorjahres aus", stellt Thomas Wendt vom
Polizeikommissariat fest. Bei diesen Zusammenstößen wurden drei
Radfahrer schwer und 16 Biker leicht verletzt. Lediglich zwei dieser
Verletzten trugen einen Fahrradhelm. Besonders markant ist, so der
Polizeihauptkommissar, dass bei 77 Prozent dieser Unfälle die
Radfahrer Hauptverursacher oder aufgrund ihres Fehlverhaltens
Mitverursacher waren. Daher wird die Polizei zur Steigerung der
Radfahrsicherheit und Verhinderung von weiteren Verkehrsunfällen
gezielte Verkehrskontrollen planen und vermehrt auch Fahrradstreifen
einsetzen. "Es gilt, Fahrradfahrer zu sensibilisieren", so Wendt.
Die Analyse zeige, dass das verbotswidrige Benutzen von Gehwegen,
das Überfahren von Fußgängerüberwegen, die Missachtung des
Rechtsfahrgebotes und die Benutzung der Rad-/Gehwege in falscher
Fahrtrichtung die Hauptverstöße der Radfahrer ausmachen. Außerdem
fehlte die Beleuchtung und Handys wurden während der Fahrt benutzt.
Die Pkw-Fahrer rechneten oftmals nicht mit den verbotswidrig
fahrenden und plötzlich auftauchenden Radfahrern oder übersahen diese
einfach. Unfallstellen waren oft Kreuzungen und Einmündungen, ohne
dass wir einen Schwerpunkt ausgemacht haben, erläutert Wendt.
Bei den Ermittlungen zeigte sich, dass die betroffenen Radfahrer
sich oftmals nicht über ihr Fehlverhalten und die damit verbundenen
Unfallrisiken im Klaren waren. Nur Kinder bis zum vollendeten achten
Lebensjahr müssen zum Beispiel auf dem Gehweg fahren und Kinder bis
zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen darauf fahren. Alle anderen
nicht! Es sei auch wichtig zu wissen, so erläutert Wendt
abschließend, dass die Gerichte bei Unfällen aufgrund solcher
Fehlverhaltensweisen Schadensersatzansprüche oftmals ablehnen.
Häufige Verstöße sind freihändiges Fahren (Verwarngeld 5 Euro),
Musikhören mittels Kopfhörer (Verwarngeld 10 Euro) und Handynutzung
(Verwarngeld 25 Euro).
Rückfragen bitte an:
Polizei Wolfsburg
Sven-Marco Claus
Telefon: +49 (0)5361 4646 104
E-Mail: pressestelle (at) pi-wob.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 25.07.2014 - 10:13 Uhr
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