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NRW zieht Konsequenzen aus Entscheidung des BGH zur Abschiebungshaft in Büren

ID: 1104147

(ots) - NRW zieht Konsequenzen aus dem heutigen
Beschluss des Bundesgerichtshofs zur Abschiebungshaft in Büren.
"Selbstverständlich respektieren wir diese Entscheidung", erklärte
NRW-Innenminister Ralf Jäger. "Wir sorgen deshalb dafür, dass die
rund 20 Abschiebehäftlinge kurzfristig in eine europarechtskonforme
Abschiebehafteinrichtung in Berlin gebracht werden." Betroffen sind
nur solche Fälle, in denen der Haftbefehl weiterhin Bestand hat. Nach
der BGH-Entscheidung widerspricht die Unterbringung von
Abschiebehäftlingen in der JVA Büren europarechtlichen Vorgaben.

"Für uns stand seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs
fest, dass es ein "weiter so" in Büren nicht geben wird", erläuterte
Jäger. Unmittelbar nach Bekanntwerden der EuGH-Entscheidung hatte NRW
den Beschluss gefasst, die Abschiebungshaft in NRW im Sinne der
europäischen Vorgaben weiterzuentwickeln. "Dieses Vorhaben werden wir
so schnell wie möglich umsetzen", betonte der Innenminister.

Vor der heutigen Entscheidung des BGH hatten mehrere Landgerichte
in NRW die Auffassung vertreten, dass die Einrichtung in Büren den
Anforderungen einer "speziellen Hafteinrichtung" im Sinne der
EU-Rückführungsrichtlinie gerecht werde.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Kommunales
Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales
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Fax: 0211/871-2500
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Datum: 25.07.2014 - 17:09 Uhr
Sprache: Deutsch
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