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32-Jähriger betrunken und ohne Führerschein in der Gelsenkirchener Neustadt nach kurzer Verfolgungsfahrt festgenommen. Er befindet sich nun in Haft.

ID: 1104875

(ots) - In der JVA Essen sitzt seit dem Samstag ein
32-jähriger polnischer Staatsangehöriger, der sich am Freitagabend
gegen 20.00 Uhr in der Gelsenkirchener Innenstadt eine kurze
Verfolgungsfahrt mit der Polizei lieferte. Einer Streifenbesatzung
war zuvor auf der Gegenfahrbahn an der Kreuzung
Ring/Wildenbruchstraße ein schwarzer Audi, besetzt mit zwei
männlichen Personen, aufgefallen. Als der Fahrer die Polizisten
ebenfalls wahrnahm, bremste er seinen Pkw komplett ab, um
anschließend mit quietschenden Reifen in die Sellhorststraße
einzubiegen. Die Anhaltezeichen der Polizisten ignorierte der Fahrer
dabei völlig. Zwei Mädchen, die die Sellhorstraße in Höhe der
Moritzstraße gerade überqueren wollten, erkannte der Raser erst im
letzten Moment und konnte eine Kollision nur durch eine Vollbremsung
verhindern. Die sichtlich erschrockenen ca. 6-jährigen Mädchen
rannten unerkannt weg. Der 32-Jährige fuhr anschließend rasant die
Moritzstraße weiter. Plötzlich bremste er den Pkw vollkommen ab, so
dass der unmittelbar dahinter befindliche Fahrer des Streifenwagens
nur mit äußerster Mühe und Geschick einen Auffahrunfall vermeiden
konnte. Der 32-Jährige und sein Beifahrer versuchten sofort zu
fliehen, konnten aber von den Beamten nach kurzer Verfolgung
widerstandslos festgenommen werden. Der 32-Jährige stand merklich
unter Alkoholeinfluss (Alko-Test 1,54 Promille).Wie über die
polnischen Behörden in Erfahrung gebracht werden konnte, besitzt der
32-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis. Der 32-Jährige hält sich nach
eigener Aussage seit einiger Zeit ohne festen Wohnsitz in Deutschland
auf. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft entnahm ein Arzt dem
Verkehrsrowdy auf der Polizeiwache eine Blutprobe. Außerdem
beantragte der Staatsanwalt die sogenannte Hauptverhandlungshaft
gegen den 32-Jährigen. Diesem Antrag kam der zuständige Haftrichter




auch nach. Bereits am 01.08.2014 wird die Gerichtsverhandlung gegen
den Verkehrssünder stattfinden. Vorgeworfen werden ihm
Straßenverkehrsgefährdung und Trunkenheit im Straßenverkehr. Der
ebenfalls alkoholisierte Beifahrer wurde nach Feststellung seiner
Identität wieder entlassen. Den Audi ließen die Beamten abschleppen.




Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Pressestelle
Johannes Schäfers
Telefon: 0209/365-2010
Fax: 0209/365-2019
E-Mail: Pressestelle.Gelsenkirchen(at)polizei.nrw.de


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Datum: 28.07.2014 - 11:38 Uhr
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