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Diebstahl aus Bäckerei am Bahnhof -

Bundespolizei überführt Täter nach vier Jahren

ID: 1105032

(ots) -

Der umsichtigen Arbeit einer Bundespolizeistreife und der
akribischen Arbeit der Spurensicherung ist es zu verdanken, dass zwei
Einbrecher nach fast vier Jahren nach der Tat noch gefasst werden
konnten. Bereits im September 2010 waren unbekannte Täter durch ein
Fenster in den Verkaufsraum einer Bäckerei am Schwandorfer Bahnhof
eingestiegen und hatten die Wochenendeinnahme gestohlen. Nach nahezu
vier Jahren gelang es den Ermittlern der Bundespolizei jetzt den
zweiten, noch flüchtigen Täter zu stellen und der Strafverfolgung
zuzuführen. Bevor die zwei Einbrecher in die Bäckerei einstiegen,
hatten sie das Stromversorgungkabel und das Datenkabel der
Videokamera ausgesteckt um so Foto- und Videoaufnahmen von der Tat zu
verhindern. Durch ein Fenster drangen sie in das Gebäude ein und
entwendeten aus einer Schublade unter der Registrierkasse die
Wochenendeinnahmen. Es gab zwar keine Aufbruchspuren, aber neben
Fingerabdrücken von zwei Tätern konnten die Ermittler der
Bundespolizei auch mehrere Schuhsohlenabdruckspuren,
Fingerabdruckspuren und Blutspuren, und damit die DNA von zumindest
einem Täter, sichern. Auch wenn in den polizeilichen Datenbeständen
zum Tatzeitpunkt keine identischen Spuren einlagen, waren die Spuren
für die endgültige Aufklärung des Falles von entscheidender
Bedeutung. Fünf Monate später, im Frühjahr 2011, gelang es den
Ermittlern der Bundespolizei in Zusammenhang mit anderen Straftaten
einen der Täter auf Grund identischer Fingerabdrücke und eines
identischen Schuhsohlenabdruckes, ein Gutachten hierzu war eindeutig,
zu überführen. Auf Grund der Beweislage verurteilte das Gericht den
zur Tatzeit 17-Jährigen wegen Einbruchdiebstahls, Schwarzfahrens und
weiterer Straftaten zu einer Einheitsjugendstrafe von einem Jahr und
drei Monaten. Über den zweiten Täter schwieg sich der Verurteilte




aber aus. Jetzt, nach nahezu vier Jahren, gelang es den
Bundespolizisten auch den zweiten Täter zu überführen. Im Rahmen von
Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz
stellten die Bundespolizisten zweifelsfrei übereinstimmende DNA und
Fingerabdrücke mit den aus dem Einbruch gesicherten Spuren fest.
Welche Strafe das Gericht bei dem zweiten Täter verhängt bleibt
abzuwarten.




Rückfragen bitte an:

Josef Pongratz
Bundespolizeiinspektion Waldmünchen
An der Walk 3 | 93449 Waldmünchen
Telefon: 09972 94 08 105
E-Mail: bpoli.waldmuenchen.controlling(at)polizei.bund.de

Die Beamten der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen verrichten ihren
Dienst am Inspektionssitz in Waldmünchen sowie in den nachgeordneten
Bundespolizeirevieren Furth i. W. und Regensburg (Bahnhof).
Der Zuständigkeitsbereich der Dienststelle umfasst die Landkreise
Cham, Schwandorf, Amberg-Sulzbach, Regensburg, Neumarkt und Kelheim
sowie die kreisfreien Städte Regensburg und Amberg. Zu den
Kernaufgaben der Inspektion gehören die Binnengrenzfahndung und die
Gewährleistung der Sicherheit von Bahnreisenden. Die Waldmünchener
Bundespolizisten bekä¬mpfen grenzüberschreitende Kriminalität in
enger Zusammenarbeit mit der bayerischen und tschechischen Polizei
sowie dem Zoll. Im bahnpolizeilichen Aufgabenbereich ist die
Bundespolizeiinspektion Waldmünchen zuständig für Gefahrenabwehr und
Strafverfolgung auf den Bahnlinien und Bahnhöfen der südlichen
Oberpfalz.


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Datum: 28.07.2014 - 12:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
Stadt:

Waldmünchen - Schwandorf



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