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Pressemitteilung vom 28.07.2014 (Nachtrag: Verkehrsunfallstatistik für das 1. Halbjahr 2014, sowie Vorstellung der Kampagne "Tippen tötet" für den Bereich des PK Emden)

ID: 1105240

(ots) - Emden - Verkehrsunfallstatistik für das 1.
Halbjahr 2014, sowie Vorstellung der Kampagne "Tippen tötet" für den
Bereich des PK Emden

Emden - Im Bereich der Stadt Emden, als Zuständigkeitsbereich des
Polizeikommissariates Emden, wurden im ersten Halbjahr diesen Jahres
insgesamt 603 Verkehrsunfälle registriert. Dies entspricht für den
Bereich des PK Emden einer Reduzierung der Gesamtzahl von durch die
Polizei aufgenommenen Verkehrsunfällen. Daraus resultiert auch eine
Reduzierung der Verkehrsunfälle mit schwer verletzten Personen im
Vergleich zum Vorjahr auf nunmehr 18 Verkehrsunfälle. In insgesamt
zwei Verkehrsunfällen nahmen die Beamtinnen und Beamten des
Polizeikommissariates Emden Ermittlungen aufgrund von tödlich
verletzten Verkehrsteilnehmern auf.

Die Hauptunfallursachen sind im Bereich des Polizeikommissariates
Emden neben nicht angepasster Geschwindigkeit auch
Vorfahrtmissachtungen.

Um die Verkehrsteilnehmer im Bezug auf Hauptunfallursachen und
genereller Gefahren der Teilnahme am Straßenverkehr zu
sensibilisieren, werden durch die Polizeiinspektion Leer/Emden und
somit auch durch das Polizeikommissariat Emden, umfangreiche
Präventionskonzepte begleitet und durchgeführt. Die Kampagne "Tippen
tötet" wurde im Rahmen der landesweiten Verkehrssicherheitsinitiative
2020 bereits Anfang Juli in der Polizeiinspektion Leer/Emden
vorgestellt. Auch das Polizeikommissariat um den Ersten
Polizeihauptkommissar Arno Peper, Leiter des Polizeikommissariates,
beteiligt sich intensiv an der Kampagne.

"Autofahren und dabei zwischendurch immer wieder auf das Handy
schauen, vielleicht nicht telefonieren, aber Tippen, das geht
schon..."

Diese Einstellung haben immer mehr Autofahrerinnen und Autofahrer
und bringen damit sich und andere in Lebensgefahr. In mehreren




durchgeführten Umfragen von Medien und Versicherern gaben bis zu 50
Prozent der am Straßenverkehr Teilnehmenden zu, während der Fahrt
auch gelegentlich das Handy zu nutzen. Ganze 20 Prozent sollen dabei
sogar tippen.

Die Polizei Emden hierzu: "Wer bei einem Tempo von 50 km/h fünf
Sekunden lang auf das Handy schaut, legt in dieser Zeit 70 Meter
zurück. Mit so einem "Blindflug" gefährdet man sich und Andere."

Dieses Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung wird übrigens mit
60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg geahndet. Wer beim
Tippen mehrfach erwischt wird, dem droht sogar ein Fahrverbot. Bei
einem Unfall kann zudem - verschuldet oder unverschuldet - auch grobe
Fahrlässigkeit angenommen werden, mit entsprechenden Kürzungen beim
Schadenausgleich.

"Ich war durch mein klingelndes Handy kurz abgelenkt" oder "Ich
wollte nur kurz mein Smartphone aus der Hosentasche ziehen" sind
Aussagen, die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte nach schweren
Verkehrsunfällen von Beteiligten schon gehört haben. Auch die
Tatsache, dass ein Smartphone einer oder eines tödlich Verunglückten
noch aktuell in Facebook angemeldet und kürzlich bedient worden war,
ist mittlerweile nicht mehr unvorstellbar.

Hierzu ein Appell der Polizei Emden: "Nehmen Sie sich die Zeit und
halten Sie kurz an, wenn die Neugier zu groß ist - so verhalten Sie
sich regelkonform und können vor allem sich und anderen viel Leid
ersparen."

Im Rahmen von Sonderkontrollen wird auch im Stadtgebiet Emden
verstärkt auf das Phänomen "Handy am Steuer" geachtet. Zusätzlich
weist das Polizeikommissariat Emden darauf hin, dass besonders beim
Aufeinandertreffen von Fahrradfahrern und Fußgängern im öffentlichen
Straßenverkehr Vorsicht geboten ist. Auch hier kommt es immer wieder
vor, dass Fahrradfahrer oder auch Fußgänger ihr Handy oder Smartphone
nutzen und so deutlich abgelenkt werden. Daneben kommt es immer
wieder zu Konflikten zwischen Fußgängern und Fahrradfahrern im
Straßenverkehr bis hin zu Verkehrsunfällen mit schweren Verletzungen.

Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) im Bezug auf die
Benutzung von Fußwegen und Radwegen sind klar und in der
Öffentlichkeit bekannt.

Dennoch fehlt es oft an der gegenseitigen Vorsicht und
Rücksichtnahme im Straßenverkehr, damit kein anderer
Verkehrsteilnehmer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt
wird (§ 1 StVO).

Besonders Fahrradfahrer, als dem "stärkeren" Verkehrsteilnehmer
gegenüber dem Fußgänger, werden gebeten, sich an diese Grundregel zu
halten.




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Leer/Emden
Pressestelle
Lars Zengler
Telefon: 0491/97690-111
E-Mail: pressestelle(at)pi-ler.polizei.niedersachsen.de
http://www.pi-ler.polizei-nds.de


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Datum: 28.07.2014 - 14:52 Uhr
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