Wer ist Unfallbeteiligter?
(ots) - SR/ Bielefeld Mitte - Am Freitag, 25.07.2014,
entfernte sich eine 64-jährige Bielefelderin unerlaubt von einem
Unfallort, weil sie sich vor Ort nicht als Unfallbeteiligte sah.
Gegen 14.30 Uhr wechselte die Frau mit ihrem BMW am Adenauerplatz den
Fahrstreifen im Bereich der Linksabbiegerfahrspuren und geriet dabei
offenbar auf den Geradeausfahrstreifen in Richtung Brackwede. Ein
51-jähriger Fahrer eines VW, der geradeaus in Richtung Brackwede
unterwegs war, leitete eine Notbremsung ein, um einen Zusammenstoß
mit dem BMW zu vermeiden. Die Bremsung bemerkte eine 59-jährige
Herforderin mit ihrem Fiat zu spät und fuhr auf den VW auf. Es
entstand an beiden PKW Sachschaden in Höhe von insgesamt 5000,- Euro.
Zu einem Zusammenstoß mit dem BMW war es nicht gekommen. Von den
anderen Unfallbeteiligten auf den Verkehrsunfall angesprochen, sah
sich die 64-Jährige nicht als Unfallbeteiligte und entfernte sich
unerlaubt vom Unfallort. Aufgrund des Kennzeichens konnte sie
ermittelt werden. Gegen sie wurde ein Verfahren wegen unerlaubten
Entfernens vom Unfallort eingeleitet. Die Polizei weist in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass man auch Unfallbeteiligter sein kann,
wenn man selbst nicht in eine Kollision verwickelt wurde. Laut Gesetz
ist Unfallbeteiligter jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zur
Verursachung des Unfalls beigetragen haben kann. Unerlaubtes
Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine
Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe
bestraft werden kann.
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33615 Bielefeld
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Datum: 29.07.2014 - 10:32 Uhr
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