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Die Bundespolizei informiert anlässlich der Fußballbegegnung DSC Arminia Bielefeld gegen den Halleschen FC am 2. August 2014

ID: 1105593

(ots) - Am 2. August 2014, um 14:00 Uhr
findet in Bielefeld die Begegnung der 3. Liga zwischen dem DSC
Arminia Bielefeld und dem Halleschen FC statt. Zur Unterstützung
ihrer Mannschaft reisen zahlreiche Fans mit Reisezügen der Deutschen
Bahn AG an.

Aus Sicherheitsgründen ist für mit der Bahn reisende Fußballfans
die Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und pyrotechnischen
Gegenständen in den Reisezügen auf dem Netz der Eisenbahnen des
Bundes verboten worden. Hierzu hat die Bundespolizei eine
Allgemeinverfügung erlassen.

Dieses Verbot gilt am 2. August 2014, von 06:00 Uhr bis 22:30 Uhr
für die an- und abgehenden Regelzugverbindungen auf dem Netz der
Eisenbahnen des Bundes zwischen Halle - Bielefeld und zurück.

Die Einhaltung des Verbotes wird durch Einsatzkräfte überwacht.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass an den Zusteigebahnhöfen
Kontrollen durchgeführt werden. Es wird darum gebeten, rechtzeitig
vor Abfahrt der Züge an den entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen.
Bei Zuwiderhandlungen oder Weigerungen gegen die Allgemeinverfügung
kann es zur Ergebung eines Zwangsgeldes und/oder auch zu einem
Platzverweis durch die Bundespolizei beziehungsweise zu einem
Beförderungsausschluss durch das Eisenbahnverkehrsunternehmen kommen.

Die Allgemeinverfügung sowie die Begründung dieser kann bei der
Bundespolizeidirektion Pirna, Rottwerndorfer Straße 22, 01796 Pirna
und bei der Bundespolizeiinspektion Magdeburg, Kantstraße 4, 39104
Magdeburg während der allgemeinen Geschäftszeiten eingesehen werden.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Pirna
Bianca Etzold
Telefon: 0 35 01 - 7 95 70 22
E-Mail: presse.pirna(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de




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Datum: 29.07.2014 - 11:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1105593
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Ansprechpartner: BPOLI MD
Stadt:

Pirna/ Halle (Saale)



Kategorie:

Polizeimeldungen



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