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Bundespolizei am Flughafen Hamburg vollstreckt Haftbefehl

-43-jähriger Deutscher kann Geldstrafe nicht aufbringen

ID: 1106645

(ots) - Am späten Nachmittag des 30. Juli 2014 konnte die
Bundespolizei am Flughafen Hamburg einen Haftbefehl gegen einen
43-jährigen Deutschen vollstrecken.

Bei der Ausreisekontrolle nach London stellten die
Bundespolizisten fest, dass der wohnsitzlose Mann seit Oktober 2012
von der Staatsanwaltschaft Hamburg gesucht wurde.

Er war im Mai 2012 vom Amtsgericht Hamburg-Barmbek wegen
Erschleichens von Leistungen in 3 Fällen zu einer Geldstrafe von
900,00 Euro bzw. einer Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen
rechtskräftig verurteilt worden.

Da der Deutsche nach Eröffnung des Haftbefehls angab, die
Geldstrafe nicht aufbringen zu können, wurde er der
Untersuchungshaftanstalt Hamburg zugeführt.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Hans-Jürgen Hansen
Telefon: +49 (0) 40 50027-104
Mobil: +49 (0) 172 427 5608 
Fax: +49 (0) 40 5009451
E-Mail: hans-juergen.hansen(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de




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Datum: 31.07.2014 - 06:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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