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NRW verbietet weitere Rockersymbole - Innenminister Jäger: Wir dulden keine Provokationen, die die Menschen einschüchtern

ID: 1107452

(ots) - Die NRW-Polizei hat weitere Abzeichen von
Rockerclubs verboten. Nach Hells Angels und Bandidos wird das Zeigen
von Symbolen von sechs weitere Rockergruppen strafrechtlich verfolgt.
Dazu gehören die mit den Bandidos Aachen verbotenen "Chicanos MC",
"X-Team" und "Diablos MC" sowie den mit den Hells Angels Cologne
verbotenen "Red Devils MC". Das Gleiche gilt für die Symbole des in
Sachsen verbotenen "Gremium MC" und des in Bremen ebenfalls
verbotenen "Mongols MC". "Mit einem zusätzlichen Verbot von
Kennzeichen weiterer Rockerbanden gehen wir nachdrücklich gegen diese
Kriminellen vor", erklärte Innenminister Ralf Jäger heute in
Düsseldorf. "Wir dulden nicht, dass die Rocker ihre Embleme nutzen,
um zu provozieren und die Menschen einzuschüchtern."

Mit dem Verbot der weiteren Club-Abzeichen hält die NRW-Polizei an
ihrer konsequenten Linie im Kampf gegen die Rockerkriminalität fest.
Der Ermittlungs- und Fahndungsdruck wird weiter erhöht. "Wir dulden
keine rechtsfreien Räume und gehen entschieden gegen diese
kriminellen Strukturen vor. Die Polizei kennt diese Banden und ihre
Köpfe ganz genau", machte der Innenminister deutlich. "Mit dem Verbot
nutzen wir alle rechtlichen Möglichkeiten." Die Strategie der
NRW-Polizei wirkt bereits: Beim Duisburger Clubheim "Fat Mexican"
haben die Rocker haben ihre Symbole bereits abgedeckt. Auf mehreren
Internetseiten verschwanden die Abzeichen der Rocker.

Der neue Erlass des Innenministeriums an die Polizeibehörden
stützt sich ebenfalls auf das Urteil des Oberlandesgerichtes Hamburg
vom 7. April 2014. Darin hat das OLG festgestellt, dass das
öffentliche Verwenden definierter Kennzeichen der Rockergruppierung
"Hells Angels" auch dann als verboten anzusehen ist, wenn diese
Kennzeichen mit einem Ortszusatz versehen sind, der sich auf einen
bislang nicht verbotenen Ortsverband ("Charter") bezieht.




Entscheidend sei allein die Übereinstimmung mit den Kennzeichen des
verbotenen "Hells Angels Motor Club e.V.". Orts- oder sonstige
Namenszusätze, die das verbotene Kennzeichen ggf. ergänzen, seien
somit unbeachtlich. Dieser Rechtsauffassung haben sich die
Generalstaatsanwaltschaften Düsseldorf, Hamm und Köln angeschlossen.

Bei den jüngsten Kontrollen in der Rockerszene haben Polizisten
Tätowierungen mit den verbotenen Symbolen der Hells Angels sowie den
Totenkopfschädel mit Engelsflügeln festgestellt. Da die verbotenen
Kennzeichen sichtbar waren, erstattet die Polizei Anzeige wegen des
Verstoßes gegen das Vereinsgesetz.

In den vergangenen zwei Jahren führte die NRW-Polizei mehr als 180
Kontrollen und Razzien gegen Rocker durch. Bei den rund 17.200
Personen- und über 6.300 überprüften Fahrzeugen beschlagnahmten die
Beamten zahlreiche Hieb- und Stichwaffen. Insgesamt zeigte die
NRW-Polizei bei 531 Treffen von Rockern Präsenz. "Immer wenn Rocker
sich treffen, ist die Polizei da und kontrolliert", machte der
Innenminister deutlich.

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Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Kommunales
Pressestelle Ministerium für Inneres und Kommunales
Telefon: 0211/871-2300
Fax: 0211/871-2500
E-Mail: pressestelle(at)im.nrw.de
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Datum: 01.08.2014 - 11:00 Uhr
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