Neumünster - Gestohlener Sattelzug verfolgt
(ots) - 140804-2-pdnms Gestohlener Sattelzug verfolgt
Neumünster. Beamte des Polizei-Autobahnreviers Neumünster
verfolgten gestern (03.08.14, gegen 22.50 Uhr) einen Sattelzug, der
kurz zuvor von einem Firmengelände in der Havelstraße gestohlen
wurde. Unbekannte hatten zuvor das Tor zum Betriebsgelände gewaltsam
geöffnet. Da der Standort des Sattelzuges mittels GPS festgestellt
werden konnte, schlossen die Beamten auf der A7 mit Fahrtrichtung
Hamburg auf den gestohlenen Lastzug auf. In Höhe Bad Bramstedt sollte
das Fahrzeug gestoppt werden, der unbekannte Fahrer rammte jedoch den
Funkstreifenwagen und machte ein Überholen unmöglich. Ein
Polizeibeamter wurde verletzt und ist zurzeit nicht dienstfähig. An
dem Funkwagen entstand Sachschaden. Den Beamten gelang es jedoch, den
Sattelzug weiter zu verfolgen über die Anschlussstelle Kaltenkirchen.
Von dort ging die Flucht weiter bis zur B 4 und von dort aus weiter
in südliche Richtung. In Bilsen stoppte der Sattelzug, der oder die
Insassen flüchteten zu Fuß. Fahndungsmaßnahmen blieben leider
erfolglos. Die Ermittlungen dauern an. Die Kripo Neumünster bittet
insbesondere um Mitteilung, ob in dem Tatzeitraum 03.08.14, zwischen
22.30 Uhr und 22.45 Uhr in der Havelstraße bzw. im Industriegebiet
Süd verdächtige Beobachtungen gemacht wurden. Hinweise bitte unter
der Rufnummer 9450.
Sönke Hinrichs
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Neumünster
Pressestelle
Telefon: 04321-945 2222
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.08.2014 - 15:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1108717
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NMS
Stadt:
Neumünster
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Neumünster - Gestohlener Sattelzug verfolgt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Neum (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).