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Ab sofort yelpt es in Wilhelmshaven! Neues Anhaltesignal und Anhaltehorn für Funkstreifenwagen (FOTO!)

ID: 1110567

(ots) -

wilhelmshaven. Yelp ist der Name eines für Polizeifahrzeuge
zugelassenen Signaltons, der dem Anhaltesignal der US-amerikanischen
Polizeiwagen ähnlich ist. Seit November 2013 yelpt es bereits im
Landkreis Friesland, ab sofort auch im Stadtgebiet Wilhelmshaven.

In der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland wurden bereits
jeweils ein Funkstreifenwagen der Polizeikommissariate Varel und
Jever mit dem neuen Anhaltesignal und Anhaltehorn ausgestattet. Am
heutigen Tage nahm Hans Zeh, Leiter des Einsatz- und Streifendienstes
der Polizeiinspektion Wilhelmshaven/Friesland ein weiteres Fahrzeug
für die Stadt Wilhelmshaven in Empfang (FOTO!).

Mit der Einführung dieser optischen und akustischen Signale wird
sich für die Polizei, aber auch für die Verkehrsteilnehmerinnen und
-teilnehmer, in vielen Fällen eine Verbesserung der Situation rund um
die Verkehrskontrollen ergeben.

Zukünftig gibt es mit der neuen Technik drei Wege, die
Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer zum Anhalten aufzufordern:

-die rote Lichtschrift "STOPP POLIZEI", -das rote Blinklicht
(Anhaltesignal) und -das Anhaltehorn (YELP).

Diese Signale unterscheiden sich in der optischen und akustischen
Wahrnehmbarkeit deutlich von Blaulicht und Martinshorn. Insofern sind
sie eine gute Hilfe für die Bewertung der Situation sowohl für die
von der jeweiligen Kontrolle Betroffener als auch für die anderen
Verkehrsteilnehmer.

Klaus-Dieter Schulz, Leiter Einsatz betont, dass damit für
jedermann eine unmissverständliche Unterscheidung zwischen der
polizeilichen Einsatzfahrt und der Durchführung einer
Verkehrskontrolle möglich ist! Ein gleichzeitiges Einschalten von
blauem und rotem Blinklicht bzw. Martinshorn und Anhaltehorn ist
rechtlich nicht zulässig und wird durch technische Vorkehrungen




verhindert.

"Für die kontrollierenden Polizeibeamten bedeutet das einen
enormen Vorteil in puncto Sicherheit!", so Schulz. Er unterstreicht,
dass durch die Technik 'riskante' Überholvorgänge durch die
Funkstreifenwagenbesatzungen bei Missachtung der Anhaltesignale
erheblich verringert werden.

Beim Anhalten durch Hinterherfahren wird die Eigensicherung für
die Beamten verbessert, da die Fahrzeuginsassen und das Fahrzeug
ständig im Blick gehalten werden können; sich von hinten einem
Fahrzeug zu nähern, ist einfach sicherer.

Was bedeutet das konkret für die Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmer?

Bisher konnten Polizeibeamte im Funkstreifenwagen im Regelfall nur
durch den nach vorne wirkenden Signalgeber in roter Lichtschrift oder
mit der Winkerkelle Anhaltesignale geben. Dieses ist durch die
rechtlich zugelassenen optischen und akustischen Anhaltesignale
erweitert worden. Das Anhaltehorn darf nur zusammen mit dem
Anhaltesignal betrieben werden und nicht zusammen mit dem blauen
Blinklicht.

Diese technische Ausstattung macht die am 01.08.2013 in Kraft
getretene 48. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher
Vorschriften möglich.

Bisherige Anhaltemethoden, wie die Zeichen und Weisungen von
Polizeibeamten, das Benutzen der Anhaltekelle, sowie die Nutzung der
bekannten Anhaltesignalgeber (TOP-Anlage) bleiben natürlich
unberührt!




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Wilhelmshaven / Friesland
Pressestelle Wilhelmshaven
Telefon: 04421/942-104
und am Wochenende über 04421 / 942-215
www.polizei-wilhelmshaven.de


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Datum: 07.08.2014 - 14:45 Uhr
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