Nr.: 0487 --Fahrverbot für niederländisches Binnenmotorschiff--
(ots) -
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Ort: Bremen
Zeit: 07.08.2014, 11 Uhr
Am Donnerstagvormittag wurde bei einer Binnenschiffskontrolle im
Getreidehafen an Bord eines niederländischen Binnenmotorschiffes
festgestellt, dass kein erforderliches Zusätzliches
Gemeinschaftszeugnis für das Befahren der Zone 2 (Weser ab
Stephaniebrücke abwärts) vorgelegt werden konnte. Durch die
zuständige Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt wurde daher
eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro festgelegt.
Zusätzlich waren keine aktuellen Seekarten an Bord. Die
erforderliche Ausgabe der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung datierte aus
dem Jahr 1967, machte jedoch trotzdem einen ungenutzten Eindruck.
Wegen der nicht vorhandenen Seekarten wurde bis zu deren Beschaffung
die Weiterfahrt unterbunden.
Bezüglich des fehlenden Zusätzlichen Gemeinschaftszeugnisses wurde
durch das Wasser- und Schifffahrtsamt eine Ausnahmegenehmigung zur
einmaligen Fahrt vom Getreidehafen in Richtung der Weserschleuse
Hemelingen erteilt.
ots Originaltext: Pressestelle Polizei Bremen
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Datum: 08.08.2014 - 10:05 Uhr
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