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Missbrauch von Notrufen ist kein Spaß !

- 59jährigem Komapatienten konnte aufgrund des Missbrauches erst verspätet geholfen werden -

ID: 1112936

(ots) - Immer wieder kommt es vor, dass bei der Polizei
scherzhafte, meist anonyme Anrufe unter der Notrufnummer 110
eingehen. Manche Personen beschäftigen dadurch die Polizei, Feuerwehr
und Rettungsdienste unnötig und deshalb warnt die Polizei: Der
Missbrauch von Notrufen ist keineswegs ein Spaß, sondern eine
Straftat! Wer einen Notruf missbraucht oder vortäuscht, dass wegen
eines Unglücksfalles oder gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer
erforderlich sei, der wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder
Geldstrafe bestraft. Weiterhin können die Kosten für eventuelle
Einsätze in Rechnung gestellt werden. Der Missbrauch von Notrufen
kann sich unter Umständen auch negativ auf die Bearbeitung von
weiteren tatsächlichen Notfällen auswirken. Jemandem, der wirklich
Hilfe benötigen würde, kann nicht oder nicht rechtzeitig geholfen
werden, was wiederum schwerwiegende Folgen für die Betroffenen haben
könnte. So auch in diesem Fall : Am 06.08.2014, gegen 22:30 Uhr, ging
unter der Notrufnummer 110 der anonyme Hinweis ein, dass in einer
Holzmindener Wohnung eine bewusstlose Frau liegen würde. Wie immer,
wenn Menschenleben in Gefahr sind, wurden Polizei, Feuerwehr und
Rettungsdienste sofort zum Einsatzort entsandt. Vor Ort stellte sich
heraus, dass es die genannte Adresse überhaupt nicht gibt und auch
kein Notfall existiert. Zeitgleich setzte eine Holzmindenerin einen
Notruf ab. Aufgrund des oben genannten, missbräuchlich benutzen,
Notrufes kam es zu einer erheblichen Verzögerung des
Notarzteinsatzes, weil der Notarzt zunächst die angeblich bewusstlose
Frau in der Wohnung aufgesucht hatte. Der Mann der anrufenden Frau,
der tatsächlich dringend Hilfe benötigte, musste aufgrund des
Verschlusses einer Arterie im Krankenhaus notoperiert und ins
künstliche Koma versetzt werden. Ob irreparable Schäden entstanden




sind, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Die Polizei weist
in diesem Zusammenhang darauf hin, dass man sich bei einem Notfall
keinesfalls scheuen sollte die Polizei, die Feuerwehr oder den
Rettungsdienst zu alarmieren, jedoch sollte das nur geschehen, wenn
wirklich fremde Hilfe erforderlich ist !




Rückfragen bitte an:

Polizeikommissariat Holzminden
August-Wilhelm Winsmann
Telefon: (0 55 31) 9 58-1 22
Fax: (0 55 31) 9 58-1 50
E-Mail: auwi.winsmann(at)polizei.niedersachsen.de


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drucken  als PDF  an Freund senden   Groß-Zimmern: Tatverdächtige nach Raubüberfällen festgenommen / Zwei Männer in Haft  Pressebericht des Polizeipräsidiums Südosthessen vom 12.08.2014
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Datum: 12.08.2014 - 14:43 Uhr
Sprache: Deutsch
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