Tatverdächtiger Räuber ermittelt - Festnahme
(ots) - Lfd. Nr.: 1130
Wie bereits mit den Pressemeldungen lfd. Nr. 1109 und 1121
gemeldet, fahndete die Dortmunder Polizei nach einem jungen Mann, der
möglicherweise für mehrere Raubüberfälle auf Friedhöfen in Dortmund -
Hombruch in Frage kommt.
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/4971/2806956/pol-do-ha
lskettenraub-auf-der-ginsterstrasse-polizei-sucht-raeuber-ueber-ein-v
erdaechtiges-fahrrad
http://www.presseportal.de/print/2805168-pol-do-raubgeschehen-vom-
vergangenen-wochenende-polizei-sucht-zeugen.html?type=polizei
Intensive Ermittlungen führten nun zur Festnahme eines
Tatverdächtigen. Es handelt sich hierbei im einen 17-jährigen
Mazedonier, der sich in Witten aufhält. Dort konnte er auch von
Polizeikräften der Präsidien Dortmund und Bochum festgenommen werden.
In seiner Vernehmung stritt der junge Mann die vorgeworfenen Taten
ab. Allerdings können ihm die folgenden drei Taten zugeordnet werden:
Dortmund-Hombruch, Heisterstraße, Freitag, 08.08.2014, 14:00 Uhr
Dortmund-Hombruch, Am Hombruchsfeld, Samstag, 09.08.2014, 16:45 Uhr
Dortmund-Hombruch, Ginsterstraße, Samstag, 09.08.2014, 17:06 Uhr.
Ob der 17 - Jährige für weitere, insbesondere wie viele und
welche, Raubüberfälle in Frage kommt, müssen die noch andauernden
Ermittlungen ergeben.
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Cornelia Weigandt
Telefon: 0231-132 1025
E-Mail: cornelia.weigandt(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.08.2014 - 18:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1114794
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-DO
Stadt:
Dortmund
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Tatverdächtiger Räuber ermittelt - Festnahme"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Dortmund (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).