Pressemeldung des PK Nordenham vom 17.08.2014
(ots) - Trunkenheit im Straßenverkehr als Fahranfänger
Am 17.08.2014, um 04:00 Uhr, kontrollierten die Beamten des
Polizeikommissariates Nordenham einen 18-jährigen Nordenhamer
Fahranfänger mit seinem PKW. Dieser war in Nordenham in der Straße
"Hoher Weg" unterwegs. Da der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von
Alkohol stand, wurde mit diesem ein Test am gerichtsverwertbaren
Alcomaten durchgeführt. Dieser Test ergab einen Wert von 0,3 %0.
Gegen den Fahrzeugführer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren
eingeleitet, da dieser als unter 21-Jähriger im Straßenverkehr ein
Kraftfahrzeug unter Alkoholeinwirkung geführt hat. Die Polizei weist
in diesem Zusammenhang daraufhin, dass es Kraftfahrzeugführern in der
Probezeit oder Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben untersagt ist, unter Alkoholeinwirkung am Straßenverkehr
teilzunehmen. Hierbei kommt es nicht auf Gefahrengrenzwerte an,
sondern auf den Alkoholgenuss vor und während der Fahrt. Der
Fahrzeugführer muss in diesem Fall neben der Geldbuße mit den Kosten
des Verfahrens, Punkten im Verkehrszentralregister und da es als
schwere Zuwiderhandlung eingestuft wird, mit einem Aufbauseminar
rechnen.
Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch
Herr Büsing
Telefon: 04731/9981-0
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Datum: 17.08.2014 - 10:05 Uhr
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