Aus Auto mit Schreckschusspistole geschossen - Strafanzeige
(ots) - (mb) Wegen Verstößen gegen das Waffengesetz
müssen sich zwei junge Männer verantworten, die am Sonntagabend nach
Zeugenhinweisen an der Detmolder Straße von der Polizei gestoppt
werden konnten. Eine Schreckschusswaffe wurde sichergestellt.
Kurz nach 20 Uhr meldete ein Zeuge ein Auto bei der Polizei, aus
dem an der Detmolder Straße geschossen worden sein sollte. Eine
Streife entdeckte den Wagen wenig später und kontrollierte das
Fahrzeug sowie beide Insassen. Im Auto fanden die Polizisten eine
Schreckschusswaffe und ein Magazin mit Platzpatronen. Die frei ab 18
Jahren erhältliche Waffe hatte der 18-Jährige angeblich in einem
Waffengeschäft gekauft, sich jetzt aber nicht an die eindeutigen
Bestimmungen des Waffengesetzes gehalten.
Sowohl der Waffenbesitzer als auch sein 24-jähriger Begleiter
konnten einen Waffenschein vorweisen. Der "kleine Waffenschein" ist
jedoch laut Waffengesetz erforderlich, wenn man eine
Schreckschusswaffe wie diese führen will. Lediglich der Besitz auf
dem eigenen Grundstück ist ohne Waffenschein möglich. Schießen in der
Öffentlichkeit ist ebenso nicht gestattet.
Gegen beide Tatverdächtige wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Die Pistole nahmen die Polizisten den jungen Männern ab.
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Datum: 19.08.2014 - 12:56 Uhr
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