Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bestätigt Rechtsauffassung der Dortmunder Polizei
(ots) - Lfd. Nr.: 1166
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat den Eilantrag der Partei
"Die Rechte" gegen den Auflagenbescheid der Polizei Dortmund
zurückgewiesen.
Polizeipräsident Gregor Lange begrüßte die Entscheidung des
Verwaltungsgerichts ausdrücklich. "Wir fühlen uns in unserer
Rechtsauffassung bestätigt."
Die Dortmunder Polizei sieht in dem Tragen von Mottohemden im
Zusammenhang mit Veröffentlichungen der Partei "Die Rechte" einen
Verstoß gegen das Uniformierungsverbot nach § 3 Versammlungsgesetz.
Bereits am Montag, 18.08.2014 wurde aus diesem Anlass einen
Strafverfahren gegen Mitglieder der Partei "Die Rechte" eingeleitet.
Dazu der Polizeipräsident: "Ich werte das Tragen des Mottoshirts
"Die Rechte - Stadtschutz Dortmund" in der Öffentlichkeit eindeutig
als eine Verherrlichung der NS-Zeit. Durch das militant
einschüchternde Auftreten werden Assoziationen an die SA der 30er
Jahre geweckt. Wir lassen nicht zu, dass der demokratische Widerstand
gegen Rechtsextremismus auf diese Weise eingeschüchtert werden soll!"
Am Samstag, 23.08.2014, haben Rechtsextremisten in der Zeit von
15.00 bis 18.00 Uhr an der Katharinenstraße in der Dortmunder
Innenstadt eine Standkundgebung mit ca. 50 - 100 Teilnehmern
angemeldet. Ebenfalls am 23.08., findet im Bereich des
Reinoldikirchvorplatzes der Christopher Street Day 2014 mit bis zu
10.000 Besuchern statt.
Dem Veranstalter des "CSD", Herrn Frank Siekmann, hat
Polizeipräsident Gregor Lange in einem persönlichen Gespräch
versichert: "Die Polizei ist an Ihrer Seite, um Sie bei der sicheren
Durchführung des CSD in der Dortmunder City zu unterstützen."
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Pressestelle
Oliver Peiler
Telefon: 0231-132 1029
Fax: 0231-132 1027
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/
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Datum: 21.08.2014 - 14:10 Uhr
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