OVG Münster bestätigt die Entscheidung des VG Gelsenkirchen - Auflagenbescheid der Dortmunder Polizei wurde bestätigt
ID: 1118259
(ots) - Lfd. Nr.: 1174
Mit seiner heutigen Entscheidung hat auch das
Oberverwaltungsgericht Münster den Auflagenbescheid der Dortmunder
Polizei bestätigt.
Wie bekannt, hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den
Eilantrag der Partei "Die Rechte" gegen den Auflagenbescheid der
Polizei Dortmund zunächst zurückgewiesen.
"Ich begrüße die Entscheidung des OVG Münster. Sie unterstützt
unsere Bemühungen, den demokratischen Widerstand gegen
Rechtsextremismus in Dortmund auf diese Weise nicht einschüchtern zu
lassen", sagte der Polizeipräsident Gregor Lange.
Rückfragen bitte an:
Polizei Dortmund
Pressestelle
Marco Müller
Telefon: 0231-132 1024
Fax: 0231-132 1027
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/
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Datum: 22.08.2014 - 18:33 Uhr
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