Angelverbot im Fischschonbezirk mißachtet
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(ots) - Am 27.08.14, gegen 18:00 Uhr, stellten Beamte der
Wasserschutzpolizei Wismar einen Angler im Mündungsbereich der
Köppernitz am Westhafen fest. Dieser Bereich ist Fischschonbezirk und
das Angeln (gem. Küstenfischereiverordnung MV) vom 01.08.-28.02.
jeden Jahres verboten. Es betrifft das gesamte Gebiet innerhalb einer
seitlichen und seeseitigen Entfernung von 300 Metern zur Mündung der
Köppernitz. Gegen den Angler wurde eine Ordnungswidrigkeitenanzeige
gefertigt.
Rückfragen bitte an:
Landeswasserschutzpolizeiamt Mecklenburg-Vorpommern
Wasserschutzpolizeiinspektion Wismar
Telefon: 03841/25530
Fax: 038414/2553 226
E-Mail: wspi-wismar(at)lwspa-mv.de
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Datum: 27.08.2014 - 19:15 Uhr
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