In vier Fällen waren Haftbefehle noch offen
(ots) - Am vergangenen Wochenende stellte die
Bundespolizei fest, dass gegen einen polnischen Jugendlichen (17),
zwei polnische Männer (27, 32) sowie einen deutschen Mann (52)
Haftbefehle offen und noch nicht vollstreckt waren.
Der 17-Jährige wurde in der Görlitzer Hotherstraße aufgegriffen.
Gegen ihn hatte das Amtsgericht Görlitz die Sitzungshaft angeordnet,
weil er zuvor zu einer Gerichtsverhandlung wegen Diebstahls nicht
erschienen war. Bevor er jedoch den Justizvollzugsbeamten übergeben
wurde, ist Anzeige wegen des Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz erstattet worden. Bei der Durchsuchung sind
nämlich Drogenutensilien gefunden worden, zudem fiel ein
Drogenschnelltest positiv aus.
Den 27-Jährigen, der auf dem Autobahnrastplatz "An der Neiße"
angehalten wurde, hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf die
Fahndungsliste gesetzt, nachdem das Amtsgericht Nürtingen die
Untersuchungshaft wegen des Verdachts der gefährlichen
Körperverletzung angeordnete hatte. Der Görlitzer Ermittlungsrichter
setzte den Untersuchungshaftbefehl in Vollzug, dann wanderte auch er
ein.
Nach dem 32-Jährigen, der an der Autobahnanschlussstelle Koderdorf
festgenommen worden war, fahndete die Staatsanwaltschaft Weiden
i.d.Opf.. Ihn verurteilte im Vorfeld das Amtsgericht Weiden i.d.Opf.
wegen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen. Letztlich
fehlten ihm am Tag der Festnahme 510,00 Euro im Portemonnaie, um den
Weg in die Justizvollzugsanstalt zu verhindern.
Lediglich dem 52-Jährigen blieb das Gefängnis erspart. Er lief
über die Stadtbrücke einer Streife nahezu in die Arme. Bei der
Überprüfung seiner Personalien stellten die Beamten fest, dass das
Amtsgericht Görlitz die Vollstreckung der Erzwingungshaft angeordnet
hatte. Dem voraus ging eine nicht beglichene Geldbuße im
zweistelligen Bereich. Nach Zahlung des offenen Betrages zog der
Görlitzer weiter.
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Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
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Datum: 01.09.2014 - 14:59 Uhr
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