Drogenschmuggler zahlt und muss nicht in Haft
(ots) - Einen mit Haftbefehl gesuchten
Drogenschmuggler nahmen Bundespolizisten gestern Morgen auf der
Bundesautobahn 12 fest.
Gegen 07:00 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen
Fiat Ducato mit polnischen Kennzeichen auf dem Rastplatz Biegener
Hellen an der BAB 12. Fahrer war ein 26-jähriger Mann aus Polen.
Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die
Bundespolizisten fest, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft in
Kleve (Nordrhein-Westfalen) mit Haftbefehl gesucht wird. Der
26-Jährige wurde bereits im Dezember 2013 wegen der unerlaubten
Einfuhr von Betäubungsmitteln vom Amtsgericht Geldern zu einer
Geldstrafe von 1.250 Euro sowie 78,50 Euro Verfahrenskosten oder 25
Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt.
Die Bundespolizisten verhafteten den Mann und eröffneten ihm den
vorliegenden Haftbefehl. Da er über genügend Bargeld verfügte, zahlte
er sofort den ausstehenden Betrag von 1.328,50 Euro und war damit
wieder ein freier Mann.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin
Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0171 7617149
Fax: 030 91144-4049
E-Mail: presse.berlin(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 03.09.2014 - 10:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1123736
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLD-B
Stadt:
Frankfurt (Oder)
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Drogenschmuggler zahlt und muss nicht in Haft"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeidirektion Berlin (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).