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Die Bundespolizeiinspektion Rostock informiert zum Fußballspiel

F.C. Hansa Rostock gegen Hallescher FC



- Verbot der Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und Pyrotechnik -

ID: 1123882

(ots) -

Am Samstag, den 06. September 2014 findet in der DKB Arena in
Rostock das Fußballspiel der 3. Liga zwischen dem F.C. Hansa Rostock
und dem Halleschen FC statt. Zur Unterstützung ihrer Mannschaften
werden zahlreiche Fans mit der Bahn nach Rostock reisen. Aus
Sicherheitsgründen sind für alle Personen, einschließlich der
bahnreisenden Fußballfans, die nachfolgende Zugverbindungen

- im Zeitraum vom 06. September 2014, 06:00 Uhr bis 22:30 Uhr

nutzen, die Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und
pyrotechnischen Gegenständen durch eine Allgemeinverfügung der
Bundespolizei untersagt. Das Verbot umfasst die an- und abgehenden
Regelzugverbindungen zwischen

- Halle - Bitterfeld - Lutherstadt Wittenberg - Berlin -
Neustrelitz - Rostock
- Halle - Magdeburg - Stendal - Wittenberge - Schwerin - Rostock

Die Untersagung ist erforderlich, da in der Vergangenheit
alkoholisierte Fußballfans erhebliche Straftaten begangen haben und
dadurch andere Reisende gefährdet und das Eigentum von
Eisenbahnverkehrsunternehmen beschädigt haben.

Hierbei wurden wiederholt Glasflaschen und Getränkedosen gezielt
als Wurfgeschosse gegen Polizeibeamte, andere Fangruppen oder
Schienenfahrzeuge eingesetzt.

Die Einhaltung des Verbotes in den Zügen wird durch Beamte der
Bundespolizei überwacht. Die Bundespolizei wird auch an den Abfahrts-
und Zusteigebahnhöfen Kontrollen durchführen.

Es wird darum gebeten, rechtzeitig vor Abfahrt der Züge an den
entsprechenden Bahnhöfen zu erscheinen. Bei Verstößen gegen die
Allgemeinverfügung können ein Platzverweis durch die Bundespolizei
oder der Ausschluss von der Beförderung durch das
Eisenbahnverkehrsunternehmen drohen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Rostock




Kopernikusstr. 1b
18057 Rostock
Pressesprecher
Frank Schmoll
Telefon: 0381 / 2083 126
E-Mail: bpoli.rostock.contr-presse(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt nimmt als Bundesbehörde ihre
Aufgaben in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern sowie in Nord-
und Ostsee und anlassbezogen darüber hinaus wahr.


Dazu sind ihr als operative Dienststellen die
Bundespolizeiinspektionen in Flensburg, Kiel, Rostock, Stralsund und
Pasewalk sowie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung
Rostock und eine Mobile Kontroll- und Überwachungseinheit
unterstellt. Mit den Bundespolizeiinspektionen See in Neustadt in
Holstein, Warnemünde und Cuxhaven verfügt sie als einzige
Bundespolizeidirektion über eine maritime Einsatzkomponente
"Bundespolizei See", um die Seegrenze in der Nord- und Ostsee
(Schengen-Außengrenze) zu überwachen.


Die Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt beschäftigt insgesamt ca.
2600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter Polizeibeamte,
Verwaltungsbeamte und Tarifbeschäftigte.
Auf Grundlage des Bundespolizeigesetzes und anderer Gesetze nimmt sie
umfangreiche und vielfältige Aufgaben wahr.

Dazu gehören insbesondere:
-
der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes,
- die bahnpolizeilichen Aufgaben
- die grenzpolizeilichen, schifffahrtspolizeilichen und
umweltpolizeilichen Aufgaben in Nord- und Ostsee.


Weitere Informationen zur Bundespolizei und zur
Bundespolizeidirektion Bad Bramstedt erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de.


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Datum: 03.09.2014 - 12:00 Uhr
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