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Geibert stellt Thüringer Verfassungsschutznovelle auf B-IMK in Weimar vor





Innenminister von CDU und CSU beraten unter anderem über

Internetkriminalität und Asylverfahren

ID: 1125117

(ots) - In Weimar fand auf Einladung von
Thüringens Innenminister Jörg Geibert am Donnerstag und Freitag (4.
und 5. September 2014) eine Konferenz der Innenminister und
-senatoren der Unionsparteien statt. Geibert empfing in der
Klassikerstadt unter anderem Bundesinnenminister Thomas de Maizière.
Zu den weiteren Gästen zählten Innenpolitiker des Deutschen
Bundestages und einiger Landtage, darunter Innenexperte Wolfgang
Bosbach.

Neben dem neuen Thüringer Verfassungsschutzgesetz stand das Thema
Internetkriminalität und hier insbesondere das so genannte
Cyber-Grooming auf der Tagesordnung, also die gezielte Kontaktsuche
Erwachsener zu Minderjährigen aus sexuellen Motiven. Weiter wurden
die Finanzierung von Polizeieinsätzen bei gewinnorientierten
Großveranstaltungen sowie Fragen der Stromversorgung kritischer
Infrastrukturen bei einem flächendeckenden, langanhaltenden
Stromausfall diskutiert.

Zentrales Thema der Beratungen war die Vorstellung des
novellierten Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. "Wir haben im
Freistaat ein sehr modernes, professionelles und fortschrittliches
Gesetz verabschiedet. Es weist dem Verfassungsschutz eindeutige
Aufgaben zu und setzt ihm klare Regeln. Zugleich ermöglicht die
Novelle die Stärkung der innerbehördlichen Aufsicht durch ein
unabhängiges Controlling und schafft die Voraussetzungen für eine
effektive parlamentarische Kontrolle", erklärte Minister Geibert am
Freitag zum Abschluß der B-IMK in Weimar. Überdies werden gesetzliche
Regeln für das Anwerben und Führen so genannter Vertrauenspersonen
(V-Leute) geschaffen. Eine Verbesserung erfährt ebenso der
Informationsaustausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei sowie
den übrigen Sicher-heitsbehörden. "Damit leistet der Freistaat einen
wichtigen Beitrag zu der von allen Ländern und dem Bund nach dem




Versagen der Justiz- und Sicherheitsbehörden im ,NSU-Komplex'
beschlossenen Neuaufstellung der Sicherheitsbehörden", so Geibert
weiter. Er informierte zugleich darüber, daß seit Anfang des Monats
ein Organisationsstab Verfassungsschutz im Thüringer Innenministerium
mit der Umsetzung der Gesetzesneuerung beauftragt ist.

Mit Blick auf die wachsende Internetkriminalität diskutierten die
Minister ausgehend von der entsprechenden thüringisch-hessischen
Bundesratsinitiative, die zur Entschließung des Bundesrats (BR-Drs.
91/14) geführt hat, darüber hinausgehende Maßnahmen zur stärkeren
Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet und zum Schutz von
Kindern und Jugendlichen vor sexueller Ausbeutung. Gesetzlicher
Nachbesserungsbedarf wird insbesondere im Bereich des sogenannten
Cyber-Groomings gesehen. Hier soll auf entsprechende
Rechtsetzungsprozesse hingewirkt werden.

Die Minister fordern vor allem eine zügige und vollständige
Umsetzung der EU-Richtlinie (2011/92/EU) zur "Bekämpfung des
sexuellen Mißbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie
der Kinderpornografie". Diese Richtlinie sieht unter anderem
verschärfte Strafbarkeitsregeln für die Kontaktaufnahme zu Kindern
mit sexuellen Motiven vor. Zudem wurden Erfahrungen im Einsatz von
sog. Honeypots (Lockfallen für potenzielle Cyber-Grooming-Täter)
ausgetauscht und der Optimierungsbedarf bei der länderübergreifenden
Zusammenarbeit erörtert.

Wichtig ist nach Ansicht der Minister auch, dass künftig der
gewerbsmäßige Handel mit Nacktbildern Minderjähriger strafrechtlich
verfolgt werden kann. Bundesinnenminister de Maizière betonte, dass
Kinderpornografie in jeder Form mit aller Härte bekämpft werde. "Wir
müssen das Recht hier fortwährend so anpassen, dass auch neue
Begehungsformen unter Strafe gestellt werden. Das betrifft
insbesondere das gewerbsmäßige Handeln mit Bildern von nackten
Kindern", so der Bundesinnenminister.

Innenminister Geibert regte zudem die Schaffung einer
Zentralstelle für die Verfolgung von Internetkriminalität bei den
Staatsanwaltschaften an. Bundesländer wie Hessen würden hiermit gute
Erfahrungen machen. "Die Internetkriminalität ist ein sehr
dynamischer Phänomentbereich mit oft sehr rasanten Entwicklungen.
Daher macht es Sinn, dass sich Staatsanwälte hierauf spezialisieren",
erklärte Geibert.

Eine deutliche Absage erteilten die Minister einem Vorstoß der
Freien Hansestadt Bremen zur Finanzierung von Polizeieinsätzen bei
gewinnorien-tierten Großveranstaltungen. Dem Ziel, durch eine
Gesetzesänderung der Kostennormen künftig Veranstalter kommerzieller
Großveranstaltungen mit mehr als 3000 Teilnehmern an den Mehrkosten
zu beteiligen, die im Falle einer prognostizierten gesteigerten
Gewaltbereitschaft der Teilnehmer durch den dadurch bedingten
polizeilichen Mehraufwand entstehen, können die Ressortchefs nicht
folgen. Ebenso verwarfen sie einen Vorschlag des
nordrhein-westfälischen Innenministeriums, die Anzahl der
Polizeieinsatzkräfte bei "Nicht-Risiko-Spielen" zu reduzieren.

Eine erfolgversprechende Strategie im Kampf gegen polizeibekannte
Gewalttäter könnten nach Auffassung der Minister Meldeauflagen sein.
Hierbei wird den Betroffenen auferlegt, sich an Wochenenden mit
Auswärtsspielen bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle zu melden.
Somit könnten den Gewalttätern Reisen zu Risikospielen erschwert
werden.

Thüringens Innenminister erklärte hierzu: "Zu den grundlegenden
Aufgaben des Staates gehört es, die öffentliche Sicherheit und
Ordnung zu gewährleis-ten. Daher sieht sich der Staat bei
kommerziellen Großveranstaltungen in der Pflicht, durch hinreichende
Polizeipräsenz für einen friedlichen Ablauf zu sorgen." Eine deutlich
reduzierte Anzahl der eingesetzten Polizeikräfte würde die Sicherheit
der Fußballfans und der vor Ort eingesetzten Polizisten jedoch
gefährden. Weiter erklärte Geibert: "Statt der o.g. Vorschläge sollte
die finanzielle Belastung, die durch die Ausweitung der
Polizeieinsätze zur Absi-cherung von Großveranstaltungen entsteht,
mit einer konsequenten Umsetzung des mit dem DFB und DFL am 23. Juli
2012 abgestimmten Maßnahmenkatalogs ´Richtlinien zur Verbesserung der
Sicherheit bei Bundesligaspielen` und weiterer Unterstützung der
Fanprojekte begegnet werden."

Beraten wurde in Weimar auch über den drastischen Anstieg der
Asylbewerberzahlen. Um berechtigten Antragstellern aus Krisengebieten
gute Aufnahmebedingungen gewähren zu können, sollte nach Ansicht der
B-IMK die Dauer der Asylverfahren beschleunigt werden. Dazu sei eine
personelle Verstärkung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) über die bereits geplanten neuen 300 Stellen hinaus nötig.
Thüringens Innenminister Geibert wies auf die großen
Herausforderungen hin, die mit steigenden Flüchtlingszahlen auf
Länder und Kommunen zukommen. Geibert schilderte zugleich die
Bemühungen Thüringens, mit einer Außenstelle der Eisenberger
Landesaufnahmestelle in Suhl die Bedingungen für die Asylbewerber zu
verbessern.

Der Sprecher der CDU/CSU- geführten Innenressorts, Mecklenburg-
Vor-pommerns Innenminister Lorenz Caffier, unterstützte seinen
thüringischen Amtskollegen Geibert folgendermaßen: "Es geht uns dabei
zunächst nicht um Aufnahmekontingente für Flüchtlinge, sondern zu
allererst darum, vor Ort humanitäre Hilfe und Beistand zu leisten.
Wir appellieren insbesondere an die Adresse der Grünen: Stimmen Sie
dem Gesetzentwurf zur Bestimmung wei-terer sicher Drittstaaten zu!"
Weiter erklärte Caffier: "Mit der Neuregelung wird es dem Bundesamt
für Migration und Flüchtlinge ermöglicht, offensichtlich unbegründete
Anträge aus Bosnien und Herzegowina, Serbien und Mazedonien schneller
abzulehnen. Das Gesetz ist ein wichtiger Baustein, um den Menschen
helfen zu können, die tatsächlich verfolgt werden und unserer Hilfe
tatsächlich bedürfen."




Rückfragen bitte an:

Thüringer Innenministerium
Stephan Hövelmans
0172 3614775
Stepan.Hoevelmans(at)tim.Thüringen.de

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Jens Minzlaff
Telefon: 0385/588-2017
E-Mail: Jens.Minzlaff(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de


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Datum: 05.09.2014 - 12:45 Uhr
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