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Kinder Im Straßenverkehr - Schulanfang 2014 - Tipps der Polizei für den sicheren Schulweg

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(ots) -

1. Kinder Im Straßenverkehr - Schulanfang 2014

Mit dem Einschulungstermin am Samstag, 13.09.2014, beginnt für die
ABC-Schützen ein neuer Lebensabschnitt in vielfältiger Form. Hierin
inbegriffen ist auch ein möglicherweise gefahrenträchtiger Schulweg.
Ältere Schüler und Schülerinnen müssen sich bei einem Schulwechsel
mit einem neuen Schulweg vertraut machen.

Unsere Kinder sind das "schwächste Glied" in der Kette der
Verkehrsteilnehmer und besonders gefährdet. Im Jahr 2013
verunglückten laut dem Statistischen Bundesamt insgesamt 28 143
Kinder unter 15 Jahren bei Verkehrsunfällen auf Deutschlands Straßen.
Im Durchschnitt kam alle 19 Minuten ein Kind im Straßenverkehr zu
Schaden. Besonders gefährdet waren sie als Mitfahrer im Pkw. Jeweils
rund ein Drittel der verunglückten Kinder kam als Insasse im Pkw zu
Schaden. 43,1 % der getöteten Kinder starben im Pkw. Insgesamt
wurden 23 679 Kinder leicht-, 4 406 schwerverletzt und 58 getötet.

Kinder benötigen zur Bewältigung von sicheren Verhaltensweisen im
Straßenverkehr eine Reihe von Fähigkeiten, die erst
entwicklungsbedingt ausgebildet werden. Wegen ihrer geringen
Körpergröße haben sie generell einen schlechten Überblick, außerdem
ist ihr Blickfeld um rund 30 % kleiner als das eines Erwachsenen.
Entfernungen und Geschwindigkeiten können nicht sicher geschätzt
werden. Die akustische Wahrnehmungsfähigkeit, Geräusche einer
bestimmten Richtung zuordnen zu können, ist ebenfalls noch nicht voll
entfaltet. Technische Abläufe, wie der eines Bremsweges, sind ihnen
fremd. Andererseits ist die typische Verhaltensweise Ursache für das
hohe Unfallrisiko. Den Kindern fällt es schwer, sich auf das
Verkehrsgeschehen zu konzentrieren, sie reagieren impulsiv und
spontan, begonnene Handlungen können nur schlecht unter- oder




abgebrochen werden.

Erst mit 8 - 10 Jahren werden Kinder zu Fußgängern und mit 13 - 15
Jahren zu Radfahrern, die in der Lage sind, die an sie gestellten
Anforderungen einigermaßen sicher bewältigen zu können.

Deshalb, wenn sie Kinder am Straßenrand sehen, verringern sie
deutlich ihre Geschwindigkeit und seien sie bremsbereit. Insgesamt
müssen die Eltern und Erwachsenen öfter daran denken, dass sie auch
im Straßenverkehr eine Vorbildfunktion inne haben. Durch Beobachtung
und Nachahmung erlernen unsere Kinder ihre Fertigkeiten und
Kenntnisse.

Der kürzeste Schulweg muss nicht der sicherste sein. Die Kinder
sollen die Fahrbahn möglichst selten überqueren. Wenn es dennoch
geschehen muss, dann vorzugsweise an Kreuzungen und Einmündungen mit
Fußgängerampeln oder Zebrastreifen. Üben sie mit den Kindern
rechtzeitig den Schulweg ein und besprechen sie die Gefahrenpunkte.

Dazu zählt auch, bei einer grünen Ampel oder beim Zebrastreifen
immer noch nach links und rechts und wieder nach links zu schauen, um
sich zu vergewissern, dass die Autos wirklich halten. Das Verhalten
ihres Kindes können die Eltern überprüfen, indem sie dem Kind mit
einem gewissen Abstand folgen. Schicken sie es aber erst alleine auf
den Weg, wenn es die Strecke und die Verkehrsverhältnisse genau
kennt, auch sollte es nicht unter Zeitdruck oder zu früh auf den Weg
geschickt werden. .

Zur Förderung der Sicherheit von Kindern auf dem Schulweg werden
Schulwegpläne aktualisiert und in ihrer Schule vorrätig gehalten.

Schulanfänger sollen noch nicht alleine mit dem Fahrrad zur Schule
geschickt werden, da sie im Alter von 6 oder 7 Jahren nicht in der
Lage sind, ein Fahrrad sicher zu beherrschen und sich gleichzeitig
auf den Straßenverkehr konzentrieren zu können.

Wenn sie ihr Kind mit dem Auto zur Schule bringen, sichern sie es
mit einem geeigneten Rückhaltesystem. Bei Fahrgemeinschaften muß für
alle Kinder ein entsprechender Sitz vorrätig gehalten werden. Am
Fahrziel halten sie so, dass das Kind keine Fahrbahn überqueren muss.
Kinder sollen grundsätzlich auf der rechten Seite unter Mithilfe des
Fahrers, der Fahrerin, ein- bzw. aussteigen.

Besondere Gefahrenstellen auf dem Schulweg stellen auch die
Bushaltestellen dar. Daher möchte die Polizei noch einmal an die
entsprechende gesetzliche Regelung erinnern. Wenn sich ein Bus der
Haltestelle nähert und die Warnblinkanlage eingeschaltet ist, darf
der Bus nicht überholt werden. Hält ein Bus an der Haltestelle mit
eingeschalteter Warnblinkanlage, darf nur mit Schrittgeschwindigkeit
(3-7 km/h) an ihm vorbeigefahren werden, damit jede Gefahr für die
Fahrgäste ausgeschlossen ist. Diese Regelung gilt auch für den
Gegenverkehr der selben Fahrbahn. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer
warten. Wenn der Busfahrer kein Warnblinklicht eingeschaltet hat,
darf nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

Aber auch das Fahren mit dem Bus, insbesondere aber das Warten an
der Bushaltestelle, müssen die Eltern mit den Kindern üben. Eine
Bushaltestelle ist kein Spielplatz. Durch Rangeleien und Stoßen
können die Kinder leicht abgelenkt werden und unabsichtlich, mit den
entsprechenden Folgen, auf die Fahrbahn treten. Ein in eine
Haltebucht einfahrender Bus benötigt einen erheblichen
Sicherheitsstreifen, so dass die Kinder nicht unmittelbar an der
Bordsteinkante stehen dürfen. Sie sollen an den Bus erst herantreten,
wenn er zum Stehen gekommen ist und die Tür geöffnet wurde. Nach dem
Aussteigen sollen die Kinder an einer sicheren Stelle die Fahrbahn
überqueren. Niemals unmittelbar vor oder hinter dem Bus plötzlich auf
die Fahrbahn laufen. Notfalls müssen sie solange warten, bis der Bus
abgefahren ist.

Zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr tragen auch helle Kleidung
und Reflektoren bei. Die Kinder werden von den anderen
Verkehrsteilnehmern eher gesehen und können dementsprechend früher
reagieren.

Mit der für dieses Jahr wieder vorgesehenen Aktion "Kleine Füße"
sollen Kinder und Kraftfahrer auf potentielle Gefahrenstellen auf dem
Schulweg besonders hingewiesen werden. Im Rahmen dieser Aktion werden
symbolisierte Kinderfußabdrücke in gelber Farbe an sensiblen Punkten
des Schulweges mittels Schablone und Spraydose aufgebracht. Diese
"Kleinen Füße" wenden sich sowohl an die Schülerinnen und Schüler,
denen der Verlauf des sicheren Schulweges auf diese Weise besonders
deutlich gemacht werden soll, als auch an die Fahrzeugführerinnen und
Fahrzeugführer, um ihnen das Erfordernis erhöhter Aufmerksamkeit,
z.B. an Querungsstellen, bewusst zu machen.

Für die Schulanfangsaktion ist zusätzlich ein Zebra mit den grauen
Streifen und dem Namen "Matze" als Sympathiefigur entwickelt worden.
"Matze" verleiht der Aktion ein "Gesicht" und soll dazu beitragen,
die Identifikation der Kinder mit den "Kleinen Füßen" zu festigen und
die Kommunikation der Inhalte zu erleichtern. Die Figur ist auf den
Plakaten, Flyern und Aufklebern als Symbolträger dargestellt.

Die diesjährige Schulanfangsaktion vertieft erneut den
Aktionsschwerpunkt, den Schulweg zu Fuß zu bewältigen! Dazu wird wie
im letzten Jahr den Schulen ein Tagebuch mit dem Titel "Zu Fuß zur
Schule" als Wettbewerb angeboten. Die Tagebücher mit den Aufklebern
sind beim Verkehrssicherheitsberater der Polizeiinspektion Stade für
die Schulen im LK Stade erhältlich. Betont wird auch wieder die Rolle
der Erziehungsberechtigten als Vorbild für ein
sicherheitsorientiertes Verkehrsverhalten. Dazu wird ein
"Elternbrief" in unterschiedlichen Sprachen vorgehalten, der
insbesondere auf die Themenfelder "Sicher zur Fuß zur Schule",
"Sicher mit dem Bus zur Schule" und "Sicher mit dem Auto zur Schule"
hinweist. Diese Elternbriefe und ein Malheft stehen als PDF-Dokument
auf der Seite www.landesschulbehoerde-niedersachen.de zum Download
zur Verfügung.

Im Rahmen gezielter Verkehrssicherheitsaktionen in unmittelbarer
räumlicher Nähe der Schulen wird die Polizei Faltblätter in Form der
"Kleinen Füße" am Einschulungstag an die Verkehrsteilnehmer
verteilen und die besondere Gefährdung der Kinder auf dem Schulweg
verdeutlichen. Im weiteren zeitlichen Verlauf wird die Polizei aber
auch die Verkehrsüberwachung im Bereich der Schulen mit den
Schwerpunkten: Geschwindigkeitsüberprüfung, Sicherung von Kindern in
Kraftfahrzeugen und falsches Halten und Parken intensivieren und
ahnden.

2. Tipps für den sicheren Schulweg

Allgemein

-Bereits vor dem ersten Schultag mit den Eltern den Schulweg
einüben -Den Schulwegplan der Schule erfragen. -Der kürzeste Weg
muss nicht der sicherste sein. -Zu Hause frühstücken - Rechtzeitig
aber nicht zu früh und ausgeschlafen zur Schule gehen. -Das Prinzip
"Bus auf Füßen, Walking - Bus" anwenden Mit Freunden Treffen und
gemeinsam zur Schule und nach Hause gehen. Nicht bummeln. -
Erkennbarkeit durch helle Kleidung, Reflexionsmaterialien, Ranzen
erhöhen

Zu Fuß zur Schule:

-Die Straße an sicheren Querungsstellen überqueren -Ampeln,
Zebrastreifen, Fußgängerfurten nutzen -Deutlich bis zum Bordstein an
die Fahrbahn herantreten und zunächst stehen bleiben. -An allen
Stellen erst nach links, nach rechts und wieder nach links schauen,
deutlich mit dem ausgestreckten Arm nach vorne Handzeichen geben und
erst wenn alle Fahrzeuge stehen, losgehen. - Blickkontakt zum
Fahrzeugführer herstellen, Erst wenn dieser dich ansieht, hat er
dich wahrgenommen. Weg der "gelben Füße" nutzen - Nicht bei Rot die
Straße queren. Wenn die Ampel beim Überqueren auf Rot umspring,
weiter gehen -Nicht zwischen geparkten Fahrzeugen auf die Straße
treten. -Nicht vom Grundstück auf die Straße laufen. Häufig wird die
Sicht auf die Straße und auf die Grundstückseinfahrt durch hohen
Bewuchs verdeckt. -Auf dem Gehweg an der Häuserseite gehen. -
Fußgänger müssen den Gehweg benutzen. Auf der Fahrbahn dürfen sie nur
gehen, wenn die Straße keinen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat,
innerhalb geschlossener Ortschaft links oder rechts, außerhalb
geschlossener Ortschaft links. Bei Dunkelheit, schlechter Sicht oder
wenn die Verkehrslage es erfordert, einzeln hintereinander.

Mit dem Pkw zur Schule:

-Geeigneten Kindersitz (12 Jahre, 150 cm) nutzen. -Rechts und
auf der Seite der Schule und unter Mithilfe des Fahrers, der Fahrerin
aussteigen. -Hierbei auf Fußgänger und Fahrradfahrer achten. -Nicht
mit dem Ranzen auf dem Rücken im Auto sitzen.

Mit dem Bus zur Schule:

-An der Bushaltestelle mindesten 1 m von der Bordsteinkante
entfernt stehen bleiben. -Nicht drängeln und stoßen. -Im Bus ruhig
sitzen, den Ranzen zwischen die Beine auf den Boden stellen. -Nicht
im Eingangsbereich stehen bleiben, -Beim Aussteigen nicht drücken
und schieben. -Nicht vor oder hinter dem haltenden Bus die Straße
überqueren, warten, bis dieser die Bushaltestelle verlassen hat.

Nicht alleine mit dem Fahrrad zur Schule fahren -Fahrradhelm
tragen -Fahrrad anschließen

Nicht von fremden Personen ansprechen lassen -Distanz zum Auto
bewahren, mindestens 2 m. Das zwingt den Fragenden, sein Anliegen
öffentlich zu machen, er muss jetzt laut fragen und andere können die
Frage auch hören -Wenn dem Kind die Situation komisch vorkommt, soll
es auf die Ansprache nicht reagieren oder nur kurz antworten, zum
Beispiel: "Lassen Sie mich in Ruhe, fragen Sie einen Erwachsenen"
dabei: -Laut Rufen -Zielstrebig aber nicht kopflos weiterlaufen -
Nicht in das Fahrzeug einsteigen -Keine Geschenke annehmen -Gehe
nach Möglichkeit mit Freunden und Klassenkameraden

Wolfgang Cordes Polizeihauptkommissar Verkehrssicherheitsberater




Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach(at)polizei.niedersachsen.de


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