Fußgänger von Sattelzug erfasst - 58-Jähriger betritt trotz Rotlicht die Fahrbahn
(ots) -
Beim Versuch trotz Rotlicht der Fußgängerampel die Kanalstraße zu
überqueren, ist ein 58-jähriger Mann aus Bad Oeynhausen am
Dienstagabend von einem Lkw erfasst und schwer verletzt worden. Ein
alarmierter Notarzt kümmerte sich um den Verletzten und veranlasste
dessen Transport mit einem Rettungswagen ins
Johannes-Wesling-Klinikum nach Minden.
Um kurz nach 21 Uhr beobachteten Zeugen, wie sich der Mann mit
einem Hund der Fußgängerfurt an der Brunnenstraße näherte und obwohl
für ihn die Ampel "Rot" zeigte, die Fahrbahn in Richtung Sielpark
betrat. Der sich in diesem Moment aus Richtung der A 30 nähernde
Fahrer (45) eines Sattelzuges versuchte noch vergeblich durch ein
Brems- und Ausweichmanöver einen Zusammenprall mit dem plötzlich vor
ihm auftauchenden Mann zu verhindern. Der Fußgänger wurde von dem
tonnenschweren Fahrzeug erfasst und auf die Straße geschleudert.
Im Laufe der Unfallaufnahme stellte sich heraus, dass der
58-Jährige vermutlich alkoholisiert war. Im wurde auf richterliche
Anordnung eine Blutprobe entnommen. Sein Hund überstand den Unfall
unbeschadet. Das Tier war alleine nach Hause gelaufen. Die Feuerwehr
leuchtete die Unfallstelle aus. Während der Unfallaufnahme musste die
Kanalstraße in beide Richtungen für gut eine Stunde gesperrt werden.
Rückfragen bitte an:
Polizei Minden-Lübbecke
Pressestelle
Telefon: 0571/8866 1300/-1301
E-Mail: pressestelle.minden(at)polizei.nrw.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.09.2014 - 12:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1131136
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MI
Stadt:
Bad Oeynhausen
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Fußgänger von Sattelzug erfasst - 58-Jähriger betritt trotz Rotlicht die Fahrbahn"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Minden-L (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).