(555/2014) Polizei und Veterinäre ziehen Lebensmitteltransporte aus dem Verkehr
(ots) -
LANDKREIS GÖTTINGEN (lü) - An vier Tagen in dieser Woche
(15.09.-19.09.2014) haben Beamte der Autobahnpolizei und Mitarbeiter
des Veterinär-und Verbraucherschutzamtes des Landkreises und der
Stadt Göttingen insgesamt 25 Fahrzeuge kontrolliert, die in erster
Linie gewerblich Lebensmittel transportierten.
Neben Tempoverstößen ahndeten die Beamten Verstöße gegen die Lenk-
und Ruhezeiten und wegen fehlender Qualifikation als
Berufskraftfahrer. Mehrere Fahrzeuge hatten auch technische Mängel.
Aus Lebensmittelrechtlicher Sicht gab es insgesamt elf
Beanstandungen. U. a. wurden folgende vier gravierende Sachverhalte
festgestellt:
Ein 32-jähriger LKW-Fahrer aus Hessen überschritt die zulässige
Höchstgeschwindigkeit in mehreren Fällen erheblich. Dabei betrug die
höchste Geschwindigkeit 114 km/h statt der erlaubten 80 km/h.
Ein 42-jähriger bulgarischer LKW-Fahrer aus Kassel beförderte
gewerblich tiefgefrorene Lebensmittel ohne die erforderliche
Qualifikation. Die vorgeschriebenen Temperaturen wurden nicht
eingehalten und hygienische Mängel wurden festgestellt. Die
Kühlanlage des LKW war defekt und das Fahrzeug wies technische Mängel
auf. Die Dokumentation der beförderten Lebensmittel war
unvollständig. Es wurden 23 Fleischspieße (Fotos) mit einem
vorläufigen Verkehrsverbot belegt und in den Betrieb zurückgeführt.
Dem Fahrer wurde die gewerbliche Beförderung von Gütern mit dem
verwendeten LKW aufgrund der fehlenden Qualifikation untersagt.
Ein 52-jähriger Hähnchengrillfahrer aus Hessen beförderte neben
Grillwaren auch Salate ohne Kühlung und Ladungssicherung zu einem
Verkaufsstandplatz. Auf der Fahrt stürzten die Salate um, wurden
beschädigt und es wurde die zulässige Höchsttemperatur für diese
Lebensmittel teils erheblich überschritten. Die Salate wurden
entsorgt.
Ein 49-jähriger kasachischer LKW-Fahrer aus Nordrhein-Westfalen
beförderte Frischfisch ohne jegliche vorgeschriebene Aufzeichnung von
Lenk- und Ruhezeiten. Da er den Beamten bereits vor zwei Jahren mit
dem gleichen Mangel aufgefallen war, gehen sie nun von Vorsatz aus.
Weiter stellten die Beamten eine geringfügige Temperaturabweichung
des Frischfisches fest. Die Weiterfahrt wurde vorläufig untersagt und
erst nach der Nachfüllung von insgesamt 60 kg Eis zur Kühlung des
Fisches gestattet.
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Datum: 19.09.2014 - 13:45 Uhr
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