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Bundespolizei verhindert illegalen Welpenverkauf

ID: 1133245

(ots) - München - Gestern Nachmittag (19. August)
unterbanden Beamte der Bundespolizei am Münchner Hauptbahnhof einen
illegalen Verkauf eines Hundewelpen.

Gegen 15:30 Uhr waren einer Streife am Querbahnsteig vier Personen
aufgefallen. Eine 24-jährige Deutsche hielt einen augenscheinlich
erst wenige Wochen alten Welpen auf dem Arm. Nachfragen ergaben, dass
die Frau den Hund kurz zuvor von zwei der anderen Personen, einer
26-jährigen und einem 43-jährigen Ungarn, gekauft hatte. Für 650 Euro
sollte der, laut Verkäuferangaben, 12 Wochen alte Akita Inu
(Japanischer Spitz) am Hauptbahnhof verkauft werden. Das Tier war
zuvor mit dem Auto von Ungarn nach München transportiert worden.
Mitgeführte Dokumente ergaben, dass der Welpe erst 8 Wochen alt war
und keinen gültigen Impfschutz besitzt. Ob die Dokumente echt waren,
konnte noch nicht geklärt werden.

Gegen die beiden Ungarn wird nun aufgrund der unerlaubten Einfuhr
des Welpen ins Bundesgebiet wegen Verstoßes gegen das
Tierschutzgesetz ermittelt. Dabei handelt es sich nach § 17 um eine
Straftat, die mit drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht
ist.

Die Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang vor dem Ankauf von
Hunden auf der Straße oder Bahnhöfen! Die Übergabe sollte unbedingt
beim Züchter erfolgen. Nie an neutralen Orten.

In den meisten Fällen handelt es sich um einen illegalen,
gewissenlosen Tierhandel. Welpen werden unter tierschutzwidrigen
Umständen - ohne Impfung, ohne Ausweis und in der Regel viel zu früh
von der Mutter getrennt - angeboten.

Die Aufzucht erfolgt meist unter unwürdigen Verhältnissen. Papiere
sind meist gefälscht. Vorsicht bei vermeintlich preiswerten
Angeboten. Tierarztkosten eliminieren recht schnell den günstigen
Schnäppchenpreis.

Keinesfalls sollte ein Welpe aus Mitleid gekauft - stattdessen




umgehend die Polizei verständigt werden.

Weitere Informationen zum illegalen Handel mit Hundewelpen gibt es
im Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft unter www.bmel.de.




Rückfragen bitte an:

Wolfgang Hauner
Bundespolizeiinspektion München
Arnulfstraße 1 a - 80335 München
Telefon: 089 515 550 215
E-Mail: bpoli.muenchen.oea(at)polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die
polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der
Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit
über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Der
räumliche Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München
mit dem Bundespolizeirevier München Ost und Diensträumen in Pasing
und Freising umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis
München die benachbarten Landkreise Dachau, Ebersberg,
Fürstenfeldbruck, Starnberg, Erding und Freising. Sie finden uns im
Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26.
Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 111 zu
erreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
oben genannter Kontaktadresse.


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Datum: 21.09.2014 - 15:13 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bundespolizeidirektion München
Stadt:

München



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