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140923-2-BAB/LEV Rheinbrücke Leverkusen - bei Missachtung des Durchfahrtverbots droht Unternehmern Vermögensabschöpfung

ID: 1134244

(ots) - Litauischer Spediteur zahlt 1.300 Euro für illegal
erlangten Vermögensvorteil

Erstmals seit Bestehen des seit Mitte Juni 2014 auf der
Leverkusener Rheinbrücke geltenden Durchfahrtverbots für
Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen - siehe auch Pressemeldung Nr. 4 vom
08.07.2014, Nr. 1 vom 15.07.2014 - hat die Bußgeldbehörde Köln im
Zusammenhang mit den Kontrollen den Vermögensvorteil eines Spediteurs
abgeschöpft.

Wenn Spediteure und ihr Fahrpersonal das Durchfahrtverbot
missachten und die Brücke überqueren, droht ihnen bereits beim
einmaligen Verstoß neben einem Bußgeld von 150 Euro auch die
Vermögensabschöpfung. Hierbei wird die Strecke zugrunde gelegt, die
durch die Nichtbenutzung der Umfahrung gespart wird und mit einem
festgelegten gewichtsabhängigen, Ahndungssatz multipliziert. Das
durch die verbotswidrige Nutzung der Rheinbrücke Leverkusen gewonnene
Vermögen muss der Unternehmer dann an die zuständige Bußgeldstelle
abführen.

Mitte vergangener Woche hatten Beamte der Autobahnpolizei Köln
einen Lkw-Fahrer (21) aus Litauen angehalten, der mit seinem
Autotransporter - beladen mit neun gebrauchten Mittelklassefahrzeugen
- die Brücke überquert hatte. Der junge Mann transportierte die Pkw
im Auftrag einer litauischen Spedition - und hatte dabei sowohl die
gültige Höhen- als auch Längenbegrenzung des Fahrzeugs überschritten.

Der Spediteur muss in diesem Fall nun fast 1.300 Euro seines
Vermögens an die Bußgeldstelle Köln abführen. Dem Fahrer des
Autotransporters droht für die Missachtung des Durchfahrtverbots ein
Bußgeld von 150 Euro.

Neben zwei weitere Fahrverboten gegen unbelehrbare Lkw-Fahrer -
siehe auch Pressemeldung Nr. 1 vom 03.09.2014 - hat die Polizei Köln
zusammen mit den Bußgeldstellen Köln und Leverkusen weitere Maßnahmen




zur Vermögensabschöpfung bei Spediteuren eingeleitet. Fünf
Unternehmer wurden bereits zur Kasse gebeten, davon allein in drei
Fällen unmittelbar aufgrund der Missachtung des Überfahrverbots auf
der Rheinbrücke Leverkusen.

"Die Maßnahmen zeigen deutlich: Wir nehmen nicht nur die
Lkw-Fahrer, sondern auch die Spediteure in die Verantwortung!", sagt
der Leiter der Autobahnpolizei Köln, Polizeidirektor Georg Dissen.
(lf)




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Köln
Pressestelle
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln

Telefon: 0221/229 5555
e-Mail: pressestelle.koeln(at)polizei.nrw.de

www.koeln.polizei.nrw.de


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Datum: 23.09.2014 - 13:29 Uhr
Sprache: Deutsch
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