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12-jähriger Radfahrer verletzt - Polizei sucht jüngere VW Tiguan-Fahrerin

ID: 1136555

(ots) - Gütersloh (CK) - Bereits am Donnerstag
vergangener Woche (25.09., 15.30 Uhr) befuhr ein 12-jähriger Junge
mit seinem Fahrrad die Annenstraße aus Richtung Carl-Miele-Straße
kommend. In Höhe Annenstraße 56 ordnete sich der Junge nach eigenen
Angaben nach links zur Fahrbahnmitte ein, weil er auf den linken
Gehweg wechseln wollte.

Hierbei wurde er von dem schwarzen VW Tiguan einer Frau überholt,
die jedoch zu früh wieder nach recht einscherte und das Fahrrad des
Kindes am Vorderrad streifte. Dieses kam daraufhin zu Fall.

Die Frau hielt sofort mit ihrem Auto an und fragte den 12-Jährigen
nach seinem Wohlergehen. Als das Kind im ersten Schrecken bestätigte,
dass es ihm gut ginge, gab ihm die Frau 30 Euro für das beschädigte
Fahrrad und setzte ihre Fahrt dann fort.

Zuhause bekam der Junge dann jedoch Schmerzen und begab sich in
ärztliche Behandlung.

Die Frau, die in einem schwarzen VW Tiguan mit Gütersloher
Kennzeichen unterwegs war, wird wie folgt beschrieben:

28-30 Jahre alt, ca. 155 cm groß, schlank, schwarze, lange,
glatte, zum Zopf gebundene Haare, braune Augen, Augenbrauen abrasiert
und mit Permanent Make- up nachgemalt, bekleidet mit hautfarbener
Lederjacke, sprach auch Türkisch.

Die Polizei bittet die Frau sowie weitere Zeugen, die Angaben zu
dem Unfall machen können, sich zu melden, Telefon 05241 869 - 0.

Aus gegebenem Anlass weist die Polizei erneut darauf hin, dass bei
Unfällen, an denen Kinder beteiligt sind, IMMER die Polizei gerufen
werden sollte!

Es kann oft ganz schnell gehen: Aus unterschiedlichsten Gründen
kommt es zu leichteren Verkehrsunfällen, an denen Kinder beteiligt
sind. So laufen manche Kinder unbedarft auf die Straße und werden
dann leicht angefahren; manche fahren mit ihrem Fahrrad auf der
"falschen" Straßenseite oder andere kommen mit Wake-Boards ins




Straucheln und geraten dann vor ein fahrendes Auto.

In der Regel halten beteiligte Autofahrer an, kümmern sich um das
gestürzte Kind und fragen es, ob es verletzt sei. In vielen Fällen
und unter Schock verneinen die Kinder dann aber diese Frage.

Oft passiert es, dass die beteiligten Autofahrer ihre Fahrt dann
fortsetzen, ohne die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen - in
dem guten Glauben, dass ja glücklicherweise nichts passiert sei.

Allerdings stellt sich die Sachlage oft anders dar, als es auf den
ersten Blick scheint:

Nach einem - wenn auch leichten - Verkehrsunfall sind die
allermeisten Kinder schlicht überfordert, die Situation und ihren
Gesundheitszustand richtig einzuschätzen. Viele sind sehr
erschrocken, verwirrt und verängstigt. Ihre Eltern oder andere
Vertrauenspersonen sind nicht bei ihnen, außerdem werden sie von
fremden Menschen angesprochen. Zudem sind Kinder unter 14 Jahren
keine Feststellungsberechtigten i.S.d. § 142 StGB (Unfallflucht)!

Erst in der Schule oder zu Hause, in der gewohnten und vertrauten
Umgebung, stellen sich dann unfallbedingte Schmerzen ein oder werden
Beschädigungen am Fahrrad o.ä. festgestellt, die in der akuten
Unfallsituation nicht gesehen wurden.

Melden die Eltern der Kinder daraufhin im Nachhinein den Unfall
bei der Polizei, könnte es für beteiligte Autofahrer problematisch
werden: Für den PKW-Fahrer besteht der Verdacht des unerlaubten
Entfernens vom Unfallort und ein entsprechendes Strafverfahren wird
eingeleitet.

In den meisten Fällen hatten die Unfall beteiligten Autofahrer
gar nicht die Absicht, vom Unfallort zu flüchten - erfüllen durch ihr
Verhalten aber den Tatbestand der Verkehrsunfallflucht.

Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist kein Kavaliersdelikt
und kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder mit
Geldstrafe bestraft werden. Die Höhe der Strafe hängt u.a. von dem
verursachten Schaden ab, die Strafzumessung liegt jedoch allein beim
Gericht. Weiterhin muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis gerechnet
werden!!

In Ihrem eigenen Interesse und dem des Kindes und seiner Eltern
sollte zu Unfällen, bei denen Kinder beteiligt waren, immer die
Polizei hinzu gezogen werden - auch wenn die Kinder beteuern, dass es
ihnen gut geht und auf den ersten Blick kein Schaden entstanden ist.




Rückfragen bitte an:

Polizei Gütersloh
Pressestelle Polizei Gütersloh
Telefon: 05241 869 0
E-Mail: pressestelle.guetersloh(at)polizei.nrw.de


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Datum: 29.09.2014 - 12:18 Uhr
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