Bergisch Gladbach - Fahranfänger begeht alkoholisiert Unfallflucht
(ots) - Mit deutlich über 1,5 Promille hat
Sonntagnacht (28.09.14) ein 18-jähriger Fahranfänger eine
Unfallflucht begangen. Gegen 01:40 Uhr erhielt die Polizei RheinBerg
Kenntnis von einer beschädigten Verkehrsinsel an der Kreuzung
Moitzfeld/Friedrich-Ebert-Straße. Vor Ort fanden die Beamten nicht
nur den umgefahrenen Masten eines Verkehrszeichens, sondern auch das
Kennzeichen des Unfallverursachers. Der bog augenscheinlich von
Moitzfeld nach links Richtung Dr.-Müller-Frank-Straße ab und geriet
dabei auf die Verkehrsinsel. Ãœber das Kennzeichen konnten die Beamten
den Fahrer des verursachenden Pkw schnell ermitteln. Der saß an der
Bushaltestelle in Moitzfeld - den Pkw hatte er zuvor in einer kleinen
Anwohnerstraße abgestellt. Der 18-jährige Kürtener konnte oder wollte
sich nicht mehr an den Unfall erinnern. Er war deutlich
alkoholisiert. Der Kürtener musste zwei Blutproben abgeben, da nicht
ausgeschlossen werden konnte, dass er auch nach dem Unfall noch
Alkohol getrunken hat. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt, der Pkw
samt Schlüssel wurde sichergestellt. Der Sachschaden wird auf etwa
5000,- geschätzt. (ck)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Pressestelle
Telefon: 02202 205 120
E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis(at)polizei.nrw.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.09.2014 - 15:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1136950
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-RBK
Stadt:
Bergisch Gladbach
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bergisch Gladbach - Fahranfänger begeht alkoholisiert Unfallflucht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).