Vorfahrt mißachtet, Kradfahrer leicht verletzt
(ots) - BAD LAUTERBERG(GKo) 37431 Bad Lauterberg/OT
Osterhagen, Osterhagener Straße, 03.10.2014, 15:05 Uhr. Am
vergangenen Freitag, gegen 15:05 Uhr, kam es am Ortsausgang
Osterhagen, Fahrtrichtung Barbis, im Einmündungsbereich der B 243
alt/K32 zu einem Verkehrsunfall nach Missachtung der Vorfahrt. Ein
32jähriger Mann aus Dresden wollte von der Kreisstraße 32 nach links
in Richtung Osterhagen abbiegen. Hierbei übersah er einen aus
Richtung Osterhagen kommenden Jugendlichen aus Einbeck. Der 17jährige
war mit seinem Kleinkraftrad Simson auf der Vorfahrtstraße unterwegs.
Bei Erkennen der Situation versuchte er noch vor dem Fahrzeug zu
bremsen, bzw. auszuweichen. Beides gelang jedoch nicht, so dass er
mit seinem Moped gegen die vordere linke Fahrzeugecke des Dresdeners
prallte. Durch den Anprall wurde er über die Motorhaube geschleudert
und blieb schließlich auf der Fahrbahn liegen. Durch den Sturz zog er
sich Abschürfungen und Prellungen zu. Außer dem Integralhelm trug er
keine motorradtypische Schutzkleidung. Der junge Mann wurde
anschließend in ein Krankenhaus verbracht. An seinem Fahrzeug
entstand durch den Unfall Totalschaden. Den Gesamtschaden beziffert
die Polizei auf ca. 6000 Euro.
Rückfragen bitte an:
Polizei Northeim/Osterode
Polizeikommissariat Bad Lauterberg
Leitung
Telefon: 05524/963 0
Fax: 05524/963 150
E-Mail: pressestelle(at)pi-nom.polizei.niedersachsen.de
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.10.2014 - 20:46 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1139337
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NOM
Stadt:
Bad Lauterberg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Vorfahrt mißachtet, Kradfahrer leicht verletzt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei Northeim/Osterode (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).