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Jugendlicher Rollerfahrer flüchtet vor Polizei - ohne Fahrerlaubnis unterwegs

ID: 1141166

(ots) - Lfd. Nr.: 1423

Im Rahmen der Streife entdeckte die Besatzung einer Funkstreife
heute Nacht, kurz nach Mitternacht, auf der Lindemannstraße in
Dortmund-Mitte einen entgegenkommenden Roller, dessen Abblendlicht
nicht eingeschaltet war. Deshalb wendete die Streife, um das Fahrzeug
anzuhalten.

Als der unbekannte Rollerfahrer das Wenden des Streifenwagens
bemerkte, bog er sofort in die Schillingstraße ein. Die angegebenen
Haltezeichen, das Blaulicht sowie die per Außenlautsprecher erteilten
Anhalteverfügungen der Polizei wurden ignoriert. Stattdessen ging es
weiter durch das Kreuzviertel.

In der offensichtlichen Absicht den Streifenwagen abzuschütteln,
wurde der Roller mit Geschwindigkeiten von deutlich über 30 km/h
durch Engstellen (geparkte Pkw) und über Gehwege gelenkt. In Höhe der
Kreuzung Hohe Straße/Saarlandstraße missachtete der Fahrer Rotlicht
der dortigen Ampel. Dann machte der Roller einen Schlenker nach
rechts auf den Gehweg, um im weiteren Verlauf nach links in die Hohe
Straße einzubiegen, um anschließend die Flucht Richtung Innenstadt,
teilweise auf dem Gehweg, fortzusetzen. Erst in Höhe der
Gutenbergstraße konnte mit Unterstützung einer zweiten Funkstreife
die Fahrt gestoppt werden.

Die Aufforderung der Polizei, vom Roller abzusteigen, missachtete
der Fahrer, ein 17-jähriger Dortmunder Jugendlicher. Da der Motor des
Fahrzeuges zudem noch lief wurde der Jugendliche zur Verhinderung
einer erneuten Flucht vom Roller gezogen und fixiert.

Eine Fahrerlaubnis hatte der junge Mann nicht. Verdächtig waren
auch die Aufbruchsspuren am Roller. Papiere für das Fahrzeug konnte
der 17-Jährige ebenfalls nicht vorlegen. Den Roller will er von einem
unbekannten "Typen" tags zuvor für 10 Euro gekauft haben. Nähere
Angaben zu dem Unbekannten, Zeit und Ort sowie weitere Umstände des




Kaufs wollte der Jugendliche nicht machen.

Die Umstände, wie der 17-Jährige tatsächlich in den Besitz des
Rollers kam, müssen noch ermittelt werden. Sicher ist bisher, dass
gegen ihn Strafermittlungen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis
eingeleitet werden. Ob durch seine Fahrweise eine weitere Straftat,
ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, begangen wurde, wird
ebenfalls ermittelt.




Rückfragen bitte an:

Polizei Dortmund
Pressestelle
Manfred Radecke
Telefon: 0231-132 1022
Fax: 0231-132 1027
http://www.polizei.nrw.de/dortmund/


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Datum: 08.10.2014 - 10:37 Uhr
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