Rückführung ausreisepflichtiger Staatsangehöriger aus den Ebola-Gebieten
(ots) - Mit Blick auf das bestehende hohe
Gesundheitsrisiko in den von Ebola betroffenen Gebieten in Westafrika
kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass die Rückführung in
diese Gebiete zu besonderen humanitären Härten führen kann.
Auch wenn nach Angaben des Ausländerzentralregisters zum Stichtag
31.07.2014 lediglich 12 Personen aus den betroffenen Staaten
ausreisepflichtig sind, hat das Ministerium für Inneres und Sport
heute die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
darum gebeten, im Einzelfall den Vollzug der Rückführung zur
Vermeidung besonderer Härten bis auf weiteres auszusetzen und eine
Ermessensduldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG zu erteilen.
Rückfragen bitte an:
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de
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Datum: 10.10.2014 - 14:13 Uhr
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