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Herzogtum Lauenburg- Ostholstein/ 07. und 09.10.2014

Herzogtum Lauenburg und Ostholstein- Polizei kontrollierte Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge

ID: 1142647

(ots) - Polizeibeamte des Polizei- Autobahn- und
Bezirksreviers (PABR) Scharbeutz, des PABR Bad Oldesloe und des PABR
Ratzeburg, kontrollierten am vergangenen Dienstag und Donnerstag im
Kreis Ostholstein und im Kreis Herzogtum Lauenburg insgesamt ca. 14
so genannte Lof- Fahrzeuge. An beiden Kontrolltagen waren 10 Beamte
in der Zeit von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr im Einsatz. Allein am
Donnerstag beanstandeten die Beamten bei mobilen Kontrollen rund um
Ratzeburg von sieben kontrollierten Fahrzeugen fünf. Gleich zu Beginn
musste ein 50- jähriger Fahrer aus der Nähe von Ratzeburg sein
Gefährt erst einmal stehen lassen, weil er seine erforderliche
Sehhilfe nicht trug. Zwischen Gudow und Kehrsen stellten die Beamten
fest, dass bei der Zuckerrübenverladung die Straße erheblich
verschmutzt wurde und keine Warnschilder aufgestellt waren. Außerdem
war die Bankette an der Straße durch die Sattelzüge, die die Rüben
abtransportieren sollten, erheblich beschädigt worden. Zuvor waren
von der Spedition, die für das Verladen und Abfahren der Rüben
verantwortlich war, Verkehrsschilder auf die Landstraße gestellt
worden. Allerdings lag dafür keine so genannte verkehrsrechtliche
Anordnung des Landkreises vor. Diese Anordnung musste der
Transportunternehmer einholen. Des Weiteren war der Fahrer der
"Rübenmaus" (Rübenverlader) gerade dabei, über den öffentlichen
Verkehrsraum zur nächsten Verladestelle zu fahren. Er hatte dafür
aber die erforderliche Erlaubnis nicht, den die Rübenmaus gilt als
Schwertransport (Gewicht 32 Tonnen, Länge 14,50 Meter!). Also musste
der Transportunternehmer auch dafür die Genehmigung einholen. Die
Weiterfahrt untersagten die Polizisten erst einmal. Die Beseitigung
der Verschmutzung der Fahrbahn und das Aufstellen der Warnschilder
übernahm der Landwirt selbst, obwohl er dazu vertraglich nicht




verpflichtet war. Ein 49- jähriger Fahrer aus dem Kreis Bad Segeberg
musste seinen Lkw ebenfalls stehen lassen. Er war mit einem 7,5
Tonnen schweren Lkw unterwegs, bei dem die zulässige Achslast vorne
um 28,15 %, das waren 900 Kilogramm, überschritten war. Die zulässige
Gesamtmasse war jedoch nur leicht überschritten, da er bereits die
zuvor transportierten Neu- Reifen schon ausgeliefert hatte. Die
Ladung war auch nicht ausreichend gesichert. Die beiden seitlichen
Wände des Kastenaufbaus waren durch frühere Ladungssicherungsmängel
bereits so beschädigt, dass die Wände schon nach außen durchbrochen
waren. Ihn erwarten ein Bußgeld in einer Höhe von 140 Euro und ein
Punkt in der Flensburger "Verkehrssünderkartei". Am Dienstag fehlte
einem 73- jährigen Landwirt aus dem Kreis Plön bei einer Kontrolle in
Sieversdorf (Kreis Ostholstein) an seinem Anhänger das erforderliche
25 km/h Schild. Das war ein Zulassungsverstoß. Die Breite der Ladung
betrug über 2,80 Meter, wobei nur 2,55 Meter zulässig sind. Hinzu
kam, dass die ältere Zugmaschine deutlich Betriebsstoffe verlor und
zudem noch stark verölt war. Im Bereich der Hinterachse entdeckten
die Beamten bereits nach der kurzen Kontrollzeit deutliche Flecken
auf der Fahrbahn durch das stetig auslaufende Hydraulik- und
Getriebeöl. Er muss nun mit über 100 Euro Bußgeld (alle Verstöße
zusammen) und einem Punkt rechnen. Ebenfalls am Dienstag hielten die
Beamten den Fahrer eines Güllewagens an der Landesstraße 57,
"Petershöh", im Kreis Ostholstein an. Bei dem voll beladenen,
zulassungsfreien Güllewagen waren die Reifen porös und hatten kein
Profil mehr, des Weiteren hatte der Fahrer keine Betriebserlaubnis
dafür, die Bremse war fest, das Abreißseil der Bremse nicht
eingehängt, das Wiederholungskennzeichen fehlte und das 25 km/h-
Schild war ebenfalls nicht angebracht. Alle Verstöße
zusammengerechnet werden etwa 600 Euro Bußgeld und 3 Punkte ergeben.
Die Beamten der Polizei- Autobahn- und Bezirksreviere werden auch in
Zukunft gemeinsam die erforderlichen Kontrollen der Lof- Fahrzeuge
durchführen.

Sonja Kurz Pressestelle

Hinweis für die Medien: Bilder gibt es per Mail (Jpg) über die
Pressestelle.................




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Ratzeburg
PD Ratzeburg, Pressestelle
Sonja Kurz
Telefon: 04541-809 2010


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drucken  als PDF  an Freund senden   PRESSEMITTEILUNG vom 10.10.2014 / Stand: 15:20 Uhr / Stadt- und Landkreis Heilbronn - Nachtrag  Pressebericht
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Datum: 10.10.2014 - 15:21 Uhr
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