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Radfahrerin auf Fußgängerüberweg angefahren -

Regeln an Zebrastreifen beachten!

ID: 1144138

(ots) - (mb) Ohne auf den Verkehr zu achten, hat eine Rad
fahrende 13-Jährige am Montag gegen 18.40 Uhr den Fußgängerüberweg an
der Oststraße genutzt und ist dabei angefahren worden. Das Mädchen
war gemeinsam mit einer Freundin auf Fahrrädern aus der Gartenstraße
gekommen und direkt über den Zebrastreifen gefahren. Eine auf der
Oststraße in Richtung Boker Straße fahrende Polofahrerin (18) konnte
nicht mehr rechtzeitig bremsen und kollidierte mit der Radfahrerin.
Die 13-Jährige stürzte und verletzte sich leicht. Sie wurde mit einem
Rettungswagen zur Untersuchung in ein Krankenhaus nach Paderborn
gebracht.

In diesem Zusammenhang weißt die Polizei nochmals darauf hin, dass
der Vorrang an Zebrastreifen nur für Fußgänger gilt. Sobald
Fahrzeugführer Fußgänger sehen, die erkennbar den Fußgängerüberweg
nutzen wollen, müssen sie anhalten und die Fußgänger passieren
lassen. Für radelnde Verkehrsteilnehmer gilt diese Regelung nicht -
es sei denn, sie steigen ab: Radfahrer die ihr Fahrrad schieben
gelten als Fußgänger und Autos müssen dann am Zebrastreifen stoppen.
Für Fahrzeugführer, die den Vorrang von Fußgängern nicht beachten,
werden Bußgelder von 80 bis 120 Euro verhängt und ein Punkt im
Verkehrszentralregister eingetragen.




Rückfragen bitte an:

Der Landrat als
Kreispolizeibehörde Paderborn
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Riemekestraße 60- 62
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Telefon: 05251/306-1320
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Datum: 14.10.2014 - 11:23 Uhr
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